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Krankenhausreform

Krankenhausreform

Krankenhausreform auf einen Blick

Was ist die Reform?

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) strukturiert die deutsche Krankenhauslandschaft neu. Kliniken sollen sich durch definierte Leistungsgruppen stärker spezialisieren und nachgewiesene Qualitätskriterien erfüllen. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wird die stationäre Krankenhausversorgung seit April 2026 praxisnah fortentwickelt.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Bei planbaren Eingriffen kann die Wahl einer spezialisierten Klinik zukünftig noch wichtiger werden. Die Notfallversorgung bleibt wohnortnah erhalten und soll flächendeckend sichergestellt werden.

Was sind die wichtigsten Veränderungen?

Einführung von Leistungsgruppen, stärkere Spezialisierung, Zentrenbildung in der Hochleistungsmedizin, Qualitätsanforderungen als Voraussetzung für die Vergütung sowie Ablösung der bisherigen Fallpauschalen durch eine Vorhaltefinanzierung (Vorhaltevergütung).

Wann tritt die Reform in Kraft?

Das KHVVG ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) wurde vom Bundestag im März 2026 beschlossen und ist seit April 2026 in Kraft. Die weitere Umsetzung – inklusive Fristen zur Erfüllung der Qualitätskriterien – läuft bis 2027; die Krankenhausplanung liegt bei den Bundesländern.

Was ist die Krankenhausreform?

Die Krankenhausreform – gesetzlich verankert im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG, in Kraft seit Dezember 2024) und praxisnah fortentwickelt durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG, in Kraft seit April 2026) – ist eine der größten Reformen der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland seit Jahrzehnten.

  • Kliniken erhalten definierte Leistungsgruppen, für die sie qualitätsbezogene Anforderungen nachweisen müssen.
  • Die bisherigen Fallpauschalen werden durch eine Vorhaltefinanzierung (Vorhaltevergütung) ergänzt – damit sollen finanzielle Anreize für unnötige Eingriffe reduziert werden. Der Transformationsfonds unterstützt Kliniken mit 29 Milliarden Euro beim Umbau der Krankenhauslandschaft.
  • Kliniken sollen sich stärker spezialisieren; hochkomplexe stationäre Krankenhausleistungen werden an qualifizierten Zentren gebündelt.
  • Ziel ist eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung bei gleichzeitiger Stärkung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Krankenhäusern.
  • Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern im Rahmen ihrer Krankenhausplanung; Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (Bundesministerium für Gesundheit, BMG) koordiniert die Fortentwicklung der Krankenhausreform im Rahmen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD.

Warum wird die Krankenhauslandschaft verändert?

Deutschland verfügt über eine der dichtesten stationären Krankenhausversorgungen weltweit. Gleichzeitig bestehen erhebliche Unterschiede in Spezialisierung, Ausstattung und Versorgungsqualität zwischen einzelnen Häusern.

  • Viele Kliniken führen eine breite Palette an Leistungen durch – unabhängig davon, wie häufig bestimmte Eingriffe tatsächlich erfolgen.
  • Internationale Erfahrungen zeigen: Bei komplexen Erkrankungen können Erfahrung und Fallzahlen mit besseren Behandlungsergebnissen verbunden sein.
  • Die bisherige Krankenhausfinanzierung über Fallpauschalen setzte Anreize für eine hohe Zahl an Fällen – nicht primär für Qualitätsvorgaben und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.
  • Durch Bündelung komplexer Leistungen an spezialisierten Zentren soll die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten erhöht und eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sichergestellt werden.
  • Gleichzeitig soll die Grundversorgung wohnortnah erhalten bleiben – insbesondere für Notfälle und häufige Erkrankungen sowie Krankenhäuser im ländlichen Raum.

Was sind Leistungsgruppen?

Leistungsgruppen sind ein zentrales Instrument der Krankenhausreform. Sie legen fest, welche medizinischen Versorgungsbereiche ein Krankenhaus anbieten und abrechnen darf – und welche Anforderungen es dafür erfüllen muss.

Warum sind Leistungsgruppen wichtig?

  • Sie schaffen Transparenz darüber, welche Klinik für welche Behandlung qualifiziert ist.
  • Krankenhäuser müssen für jede Leistungsgruppe nachweisen, dass sie über die erforderlichen personellen (ärztliche und pflegerische Fachkräfte), strukturellen und prozessualen Voraussetzungen verfügen.
  • Für Patientinnen und Patienten können Leistungsgruppen zu einem Qualitätssignal werden: Eine Klinik, die eine Leistungsgruppe führt, hat bei der Erfüllung der Qualitätskriterien definierte Standards nachgewiesen.
  • Die Anforderungen variieren je nach Komplexität der Leistungsgruppe – von der Grundversorgung bis zur Hochspezialisierung.

Beispiele für Leistungsgruppen

Allgemeine Innere Medizin

Grundlegende internistische Versorgung als eine der zentralen stationären Krankenhausleistungen – mit Anforderungen an ärztliches Fachpersonal und strukturelle Ausstattung am Standort.

Herzmedizin / Kardiologie

Behandlung von Herzerkrankungen, ggf. mit Anforderungen an Katheterlabor und Herzchirurgie.

Onkologie

Krebsbehandlung mit Anforderungen an interdisziplinäre Tumorboards und onkologische Expertise.

Stroke Unit

Spezialisierte Schlaganfalleinheit mit 24/7-Verfügbarkeit und neurologischer Fachkompetenz.

Endoprothetik

Gelenkersatz mit Anforderungen an Fallzahlen, Implantateregister und Nachsorge.

Geburtshilfe

Versorgungsstufen von der Basisversorgung bis zur Perinatalmedizin mit Neonatologie.

Intensivmedizin

Anforderungen an Bettenzahl, Fachpersonal und technische Ausstattung der Intensivstation.

Was bedeutet die Krankenhausreform für Patienten?

Die Reform verändert, wie Krankenhausversorgung in Deutschland organisiert ist. Für Patientinnen und Patienten entstehen daraus konkrete Fragen.

Klinikwahl bei planbaren Eingriffen

  • Bei planbaren Behandlungen – etwa Krebsoperationen, Gelenkersatz oder Herzerkrankungen – kann die Wahl einer spezialisierten Klinik relevant sein.
  • Kliniken mit entsprechenden Leistungsgruppen haben definierte Qualitätsvoraussetzungen nachgewiesen.
  • Zertifizierungen (z. B. Organkrebszentrum, EndoProthetikZentrum) bieten zusätzliche Orientierung bei der Klinikwahl.
  • Die Erfahrung des Behandlungsteams und interdisziplinäre Zusammenarbeit bleiben wichtige Kriterien.

Notfallversorgung

  • Im Notfall gilt: Notruf 112 wählen oder die nächste Notaufnahme aufsuchen – keine Zeit für Klinikrecherche.
  • Die Notfallversorgung soll weiterhin flächendeckend erreichbar bleiben und eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
  • Für zeitkritische Notfälle wie Herzinfarkt oder Schlaganfall vermitteln Rettungsdienste direkt in geeignete Kliniken.
Im Notfall: Bitte wählen Sie sofort den Notruf 112 oder suchen Sie die nächste Notaufnahme auf. Suchen Sie in einem Notfall keine Zeit mit der Klinikrecherche.

Warum werden Spezialisierung und Zentrenbildung wichtiger?

Spezialisierung bedeutet, dass eine Klinik oder ein Behandlungsteam sich auf bestimmte Erkrankungen oder Eingriffe konzentriert – und damit Expertise, Erfahrung und technische Ausstattung gezielt aufbaut.

  • Fallzahlen und Erfahrung: Studien zeigen, dass bei komplexen Eingriffen höhere Fallzahlen und spezialisierte Teams mit günstigeren Ergebnissen verbunden sein können.
  • Interdisziplinäre Teams: Spezialisierte Zentren bringen verschiedene Fachrichtungen zusammen – z. B. Onkologen, Chirurgen, Radiologen und Psychoonkologen in einem Krebszentrum.
  • Technische Ausstattung: Bestimmte Behandlungen erfordern spezifische Geräte oder Infrastruktur, die nur an spezialisierten Standorten wirtschaftlich vorgehalten werden kann.
  • Qualitätszertifizierungen: Zertifizierte Zentren müssen regelmäßig nachweisen, dass sie definierte Qualitätsstandards einhalten.

Welche Fachbereiche sind besonders betroffen?

Die Krankenhausreform betrifft alle medizinischen Fachbereiche – in einigen Bereichen sind die Veränderungen jedoch besonders spürbar, weil dort Spezialisierung und Mindestmengen bereits eine etablierte Rolle spielen.

Onkologie und Krebsmedizin

Onkologische Zentren bündeln Expertise aus Chirurgie, internistischer Onkologie, Strahlentherapie und Supportivmedizin für eine umfassende Krebsbehandlung.

Herzmedizin und Kardiologie

Herzzentren verbinden interventionelle Kardiologie, Herzchirurgie und Notfallversorgung für Patienten mit Herzerkrankungen.

Schlaganfallversorgung / Stroke Unit

Stroke Units ermöglichen eine schnelle und spezialisierte Behandlung nach einem Schlaganfall – entscheidend für Funktionserhalt und Lebensqualität.

Orthopädie und Endoprothetik

Für Gelenkersatz-Operationen gelten Mindestmengen und Zertifizierungen als Qualitätsmerkmal – ein Bereich, in dem Spezialisierung messbar ist.

Geburtshilfe und Neonatologie

Geburtshilfliche Versorgung wird in Stufen organisiert – von der Basisversorgung bis zur Perinatalmedizin für Risikoschwangerschaften und Frühgeburten.

Universitätskliniken / Maximalversorger

Universitätskliniken übernehmen komplexeste Fälle, Forschung und Lehre – und sind oft erste Anlaufstelle für internationale Patienten und seltene Erkrankungen.

Krankenhausreform in den Bundesländern

Die Umsetzung der Krankenhausreform liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Jedes Bundesland plant seine Krankenhausversorgung eigenständig – das kann zu regionalen Unterschieden in Tempo und Ausgestaltung der Versorgungsstrukturen führen.

  • Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lag ein gemeinsames Eckpunktepapier von Bund und Ländern zugrunde; die Krankenhausplanung selbst obliegt den Bundesländern.
  • Welche konkreten Auswirkungen sich für einzelne Kliniken ergeben, hängt von den jeweiligen Länderplänen und der Erfüllung der Qualitätskriterien ab.
  • Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten erweiterte Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmeregeln, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Grundversorgung vor Ort sicherzustellen.
  • Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und Ambulantisierung sollen die Versorgungslandschaft flexibler gestalten; weitere Regelungen und Fristen zur Krankenhausstruktur sind bis 2027 geplant.
  • Regionale Besonderheiten – etwa städtische Verdichtung oder ländliche Versorgung – spielen bei der Umsetzung eine Rolle.
Hinweis: Spezifische Auswirkungen auf einzelne Krankenhäuser können wir auf dieser Seite nicht vorwegnehmen. Aktuelle Informationen finden Sie bei den Gesundheitsministerien der Bundesländer und beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Glossar: Wichtige Begriffe zur Krankenhausreform

Krankenhausreform
Gesetzliche Neustrukturierung der deutschen Krankenhauslandschaft, formal im KHVVG (2024) verankert und durch das KHAG (2026) praxisnah fortentwickelt. Ziel: mehr Qualität, Spezialisierung und bedarfsgerechte Versorgung.
KHAG (Krankenhausreformanpassungsgesetz)
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform – die Fortentwicklung des KHVVG, in Kraft seit 15. April 2026. Passt Fristen, Leistungsgruppen, Qualitätsvorgaben und Finanzierungsmechanismen praxisnah an.
Leistungsgruppen
Definierte medizinische Versorgungsbereiche mit spezifischen Anforderungen an Kliniken. Voraussetzung für die Zulassung und Vergütung bestimmter Leistungen.
Vorhaltevergütung / Vorhaltefinanzierung
Vergütungskomponente, die Kliniken für das Vorhalten bestimmter Strukturen und Kapazitäten zahlt – unabhängig von der tatsächlichen Fallzahl. Ergänzt die bisherigen Fallpauschalen als Teil der neuen Krankenhausfinanzierung.
Transformationsfonds
Finanzierungsinstrument der Krankenhausreform: Der Bund stellt über zehn Jahre 29 Milliarden Euro bereit, um Kliniken bei Umbau, Spezialisierung und Zusammenschlüssen zu unterstützen.
Krankenhausplanung
Aufgabe der Bundesländer: Sie legen fest, welche Krankenhäuser welche Leistungen im Versorgungsgebiet anbieten dürfen.
Pflegepersonaluntergrenzen
Gesetzlich festgelegte Mindestbesetzung mit Pflegepersonal in bestimmten stationären Versorgungsbereichen. Sichern gemeinsam mit dem Pflegebudget die Patientensicherheit und Versorgungsqualität.
Ambulantisierung
Verlagerung bisher stationärer Krankenhausleistungen in den ambulanten Bereich. Eines der strukturpolitischen Ziele der Krankenhausreform, gefördert durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.
Zentrenbildung
Bündelung hochspezialisierter medizinischer Leistungen an bestimmten Standorten, um Expertise und Ressourcen zu konzentrieren.
Mindestfallzahlen
Gesetzlich festgelegte Mindestzahlen für bestimmte Eingriffe, die Kliniken erreichen müssen, um diese Leistungen anbieten zu dürfen.
Stroke Unit
Spezialisierte Schlaganfallstation, die rund um die Uhr neurologische Expertise, Monitoring und akute Schlaganfallbehandlung vorhält.
Maximalversorger
Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe; übernimmt komplexeste Fälle, verfügt über alle medizinischen Fachrichtungen und Intensivkapazitäten.
Grundversorger
Krankenhaus der Basisversorgungsstufe für häufige Erkrankungen und Notfälle im lokalen Einzugsgebiet.
Schwerpunktklinik
Krankenhaus mit ausgeprägter Spezialisierung auf bestimmte medizinische Fachgebiete, zwischen Grundversorger und Maximalversorger angesiedelt.
Universitätsklinikum
Universitär angebundenes Krankenhaus der Maximalversorgung mit Aufgaben in Krankenversorgung, Forschung und Ausbildung.
Sektorenübergreifende Versorgung
Koordinierte Versorgung über die Grenzen von ambulanter und stationärer Versorgung hinaus; eines der Reformziele zur besseren Vernetzung durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenhausreform

Was ist die Krankenhausreform einfach erklärt?

Die Krankenhausreform ist eine umfassende Neustrukturierung der deutschen Krankenhauslandschaft, gesetzlich verankert im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG, in Kraft seit Dezember 2024). Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) – vom Bundestag beschlossen im März 2026, in Kraft seit April 2026 – wird die Anpassung der Krankenhausreform praxisnah fortgeführt. Kliniken sollen sich durch definierte Leistungsgruppen stärker spezialisieren, Qualitätskriterien nachweisen und erhalten eine veränderte Vergütungsstruktur. Ziel ist eine höhere Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten.

Was ist das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)?

Das KHAG (Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform) ist das Nachfolgegesetz zum KHVVG. Es wurde am 6. März 2026 vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat am 27. März 2026 gebilligt und ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verantwortet die Fortentwicklung der Krankenhausreform im Rahmen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD. Das KHAG passt Fristen, Leistungsgruppen, Qualitätsvorgaben und Kooperationsmöglichkeiten praxisnah an.

Was bedeutet die Krankenhausreform für Patienten?

Für Patientinnen und Patienten kann die Reform bedeuten, dass spezialisierte Behandlungen stärker an bestimmten Zentren konzentriert werden. Bei planbaren Eingriffen kann die Klinikwahl damit an Bedeutung gewinnen. Die Notfallversorgung soll weiterhin wohnortnah und flächendeckend erreichbar bleiben.

Was sind Leistungsgruppen im Krankenhaus?

Leistungsgruppen sind definierte medizinische Versorgungsbereiche, für die Krankenhäuser bestimmte Qualifikations- und Strukturanforderungen erfüllen müssen. Nur Kliniken, die eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen, dürfen die entsprechenden Leistungen anbieten und abrechnen. Beispiele sind Kardiologie, Onkologie, Allgemeine Innere Medizin, Stroke Unit oder Geburtshilfe mit Neonatologie.

Müssen Patienten künftig weiter fahren?

Ob Patientinnen und Patienten für bestimmte Behandlungen weitere Wege in Kauf nehmen müssen, hängt von Erkrankung, Wohnort und regionaler Versorgungsstruktur ab. Bei hochspezialisierten, planbaren Eingriffen kann ein spezialisiertes Zentrum sinnvoll sein. In Notfällen gilt: immer die nächste erreichbare Notaufnahme aufsuchen und 112 wählen.

Werden kleine Krankenhäuser geschlossen?

Die Reform kann dazu führen, dass sich das Leistungsangebot einzelner Krankenhäuser verändert, da Kliniken für bestimmte Leistungsgruppen spezifische Anforderungen erfüllen müssen. Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten im Rahmen des KHAG erweiterte Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmeregelungen, um die Grundversorgung vor Ort zu erhalten. Konkrete Auswirkungen auf einzelne Häuser sind von der Umsetzung in den Bundesländern abhängig.

Welche Rolle spielen spezialisierte Zentren?

Spezialisierte Zentren bündeln Expertise, Erfahrung und technische Ausstattung für bestimmte Erkrankungen. Studien zeigen, dass bei komplexen Eingriffen höhere Fallzahlen und spezialisierte Teams häufig mit besseren Behandlungsergebnissen verbunden sind. Zertifizierte Zentren müssen definierte Qualitätsstandards regelmäßig nachweisen.

Welche Fachbereiche sind besonders betroffen?

Besonders betroffen sind Bereiche mit bestehenden Qualitäts- und Mindestmengenanforderungen sowie neu definierten Leistungsgruppen: Onkologie, Herzmedizin, Schlaganfallversorgung (Stroke Units), Allgemeine Innere Medizin, Geburtshilfe mit Neonatologie, Orthopädie und Endoprothetik sowie Intensivmedizin.

Was bedeutet die Krankenhausreform für internationale Patienten?

Für internationale Patienten erhöht die Reform die Transparenz des deutschen Krankenhaussystems. Kliniken mit ausgewiesenen Leistungsgruppen und Zertifizierungen bieten klare Qualitätssignale. Universitätskliniken, Spezialzentren und Einrichtungen mit internationalen Patientenservices sind besonders geeignet für Patientinnen und Patienten, die aus dem Ausland zur Behandlung nach Deutschland kommen.

Quellenangaben

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Informationen zur Krankenhausreform (bundesgesundheitsministerium.de)
  • Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – in Kraft seit 12. Dezember 2024
  • Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) – Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform, in Kraft seit 15. April 2026
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Beschlüsse und Richtlinien
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) – Positionspapiere und Stellungnahmen
  • Fachgesellschaften: DGK, DGHO, DGU, DGGG und weitere
  • Wissenschaftliche Studien zu Fallzahlen, Qualität und Spezialisierung
  • Experteninterviews – in Planung
  • Gesundheitsministerien der Bundesländer – regionale Krankenhausplanung

Stand der Informationen: 10.06.2026. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Da sich gesetzliche Grundlagen und regionale Umsetzungen ändern können, empfehlen wir, aktuelle Informationen direkt bei den zuständigen Behörden und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einzuholen.