Bei der onkologischen Rehabilitation handelt es sich um die Behandlung der Folgestörungen einer Tumorerkrankung.
Sie umfasst daher nicht die Therapie von Tumorerkrankungen, sondern erfolgt erst, wenn die Krebserkrankung bekämpft ist.
Ebenso wie andere Rehabilitationsleistungen müssen Sie sie gesondert beantragen und bewilligen lassen.
Im Vordergrund einer onkologischen Reha steht die Behandlung von funktionalen Störungen, die nach einer Krebserkrankung oder Therapie auftreten.
Darüber stehen auch psychische Veränderungen und Leiden im Vordergrund.
Darüber stehen auch psychische Veränderungen und Leiden im Vordergrund.
Die Teilnahme an einer onkologischen Rehabilitation ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Das Krankenhaus oder ein Facharzt muss sie beantragen. Die Bewilligung dauert bei erfolgreicher Beantragung meist 21 Tage.
Die Durchführung findet danach in einer spezialisierten onkologischen Rehabilitationsklinik statt. Der Anspruch auf Rehabilitationsleistungen ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft.
Die grundlegende Bedingung für den Anspruch ist der ausreichende Versicherungsschutz. Diese ist dann erfüllt, wenn der Versicherte in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung für mind. sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in die Krankenversicherung eingezahlt hat.
Er muss dafür einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit nachgegangen sein. Ein Anspruch besteht auch, wenn Sie nach einer Ausbildung zwei Jahre durchgehend selbstständig oder versichert waren.
Weiterhin haben auch Menschen einen versicherungsrechtlichen Anspruch, die Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen. Auch deren Ehepartner und Kinder haben den vollen Versicherungsschutz. Letztlich ist die versicherungsrechtliche Voraussetzung ebenfalls nach einer Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.
Zusätzlich zu einer dieser Bedingungen müssen ebenfalls persönliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Anspruch haben nur Personen, bei denen ein bösartiger Tumor vorliegt. Die ärztliche Diagnose eines Vorstadiums oder einer Früherkrankung genügt nicht.
Des Weiteren müssen Sie einen operativen Eingriff oder eine Strahlenbehandlung abgeschlossen haben. Die Reha bei laufender Chemotherapie ist nicht möglich.
Zusätzlich muss durch die Therapie nachweislich ein beruflicher, seelischer, sozialer oder körperlicher Schaden zu beheben sein.
Außerdem muss das Hauptziel der Reha Maßnahmen die Verhinderung von dauerhaften Beeinträchtigungen sein.
Das Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ist grundsätzlich nicht förderbar. Auch eine ausreichende Belastbarkeit für die Nachsorgebehandlung ist Voraussetzung. Die kann durch die Einschätzung des Hausarztes erfolgen.
Eine onkologische Rehaklinik bietet ihren Patienten eine breite Palette an diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.
Viele Einrichtungen organisieren Einzel- und Gruppentherapien, die aus maximal fünf Teilnehmern bestehen. Die umfassende medizinische Behandlung behandelt sämtliche Folgen der Tumorerkrankung effektiv oder mildert sie zumindest stark.
Darüber hinaus achten viele Anbieter auf eine individuelle Therapie, die auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Die verordneten Maßnahmen sind vollständig auf die vorliegenden Störungen angepasst und unterscheiden sich daher bei jedem Patienten.
Des Weiteren verfügen die meisten Einrichtungen über eine Spezialisierung auf einem bestimmten Fachgebiet.
Neben Rehakliniken für Patienten mit Lungenkrebs gibt es auch Institutionen, die sich auf die Nachsorge von Brustkrebspatientinnen spezialisiert haben.
Oftmals setzen diese unmittelbar an der Verbesserung der Beweglichkeit und des Lymphabflusses an.
Neben individuellen Haut Therapien erfolgt meist auch eine Sprachschulung, die Patienten mit entferntem Kehlkopf bei der Stimmrehabilitation hilft.
Außerdem legen onkologische Rehakliniken stets großen Wert auf eine umfassende Physiotherapie. Neben einem Bewegungs- und Entspannungstraining erhalten Patienten meist auch eine tiefgreifende Ernährungsberatung.
Darüber hinaus gibt es vielfältige Vorträge zu kreativen Themengebieten wie Musik, Kunst und Tanz. Diese helfen dem Patienten bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. In einer umfassenden Sozialberatung erhalten Reha-Teilnehmer weiterhin Unterstützung bei der Arbeitssuche.
Letztlich steht vielerorts auch die psychologische Behandlung im Fokus der Klinik. Die Bewältigung der Erkrankung sowie die Therapie erfolgt meist durch psychoonkologische Maßnahmen.
Diese spezielle Therapieform bieten nur wenige Fachtherapeuten an. Sie zeigt dem Patienten jedoch, wie er mit den schweren psychischen Belastungen der Krebserkrankung umgehen kann. Auf diese Weise lässt sich die Entstehung von Depressionen und Verhaltensstörungen vermeiden.
Onkologische Rehabilitationskliniken gibt es an nahezu jedem Ort in Deutschland. Insgesamt haben sich mehr als 900 Kliniken im gesamten Bundesgebiet auf die Rehabilitation nach Krebserkrankungen spezialisiert.
Patienten können ihre Rehabilitationseinrichtung nicht immer selbst wählen. Nach einem bewilligten Antrag informiert die Deutsche Rentenversicherung den Patienten über die Dauer, Ort und Art der Reha. Die exakten Termine übersenden die Kliniken jedoch meist selbst.
Oftmals ist die Deutsche Rentenversicherung bereit, die Wünsche und Anregungen des Patienten zu berücksichtigen.
Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel in der gewünschten Einrichtung mit der gleichen Wirkung und denselben Kosten möglich ist.
Vergleichspunkt ist immer die Klinik, die der Sachbearbeiter des Rentenversicherungsträgers für den Patienten ausgewählt hat.
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernehmen in Deutschland hauptsächlich die Krankenkassen sowie die Rentenversicherungsträger.
Dieser Grundsatz steht im Sozialgesetzbuch IX. Im Bereich der onkologischen Rehabilitation fungiert insbesondere die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Hauptkostenträger. Diese übernimmt sowohl für Rentner, Erwerbstätige als auch für erwerbsgeminderte Menschen einen Großteil der entstehenden Gebühren.
Für die Übernahme der Kosten setzt die Deutsche Rentenversicherung jedoch voraus, dass der Betroffene in Deutschland krankenversichert ist. Voraussetzung ist auch, dass eine Notwendigkeit für die onkologische Rehabilitation besteht.
Zusätzlich übernehmen die Träger in einigen Fällen ebenfalls eine stationäre Nachsorge. Diese muss jedoch im Sinne einer Festigungsmaßnahme erfolgen.
Diese Voraussetzung ist immer dann gegeben, wenn der Betroffene die Erwerbsfähigkeit zurückerlangen möchte. In sämtlichen anderen Situationen fungieren die Krankenkassen als Hauptkostenträger. Dennoch zahlen Patienten pro Behandlungstag stets 10 Euro selbst.