Die Ausprägung von Schlupfwarzen kann verschieden sein. Echte Schlupfwarzen ziehen sich beim Druck auf den Warzenhof noch weiter ein. Nur leicht eingezogene oder weitgehend flache Brustwarzen zählen nicht als echte Schlupfwarzen, die nur sehr selten vorkommen.
Das Stillen ist meistens auch mit leicht eingezogenen oder flachen Brustwarzen möglich.
Schlupfwarzen vor und nach einer Korrektur © Otto Placik / Wikimedia Lizenz: CC BY-SA 3.0
Als Grund für Schlupfwarzen kommt immer eine genetisch veranlagte Fehlbildung infrage.
Die Milchgänge, die die Milch aus der Brustdrüse hin zur Brustwarze leiten, sind in diesem Fall kürzer als notwendig.
Manche Frauen leiden unter mehr oder weniger ausgeprägten Schlupfwarzen. Das kann negative Auswirkungen auf die Psyche mit sich bringen. Betroffene fühlen sich abweichend von gängigen Schönheitsnormen.
Der Norm entsprechend ragen aufgerichtete Brustwarzen deutlich sichtbar aus dem Warzenhof hervor.
Abhängig von der Ausprägung der Schlupfwarzen ist nicht in allen Fällen ein operativer Eingriff notwendig. Vor der Entscheidung für eine OP sollten Sie zunächst konservative Möglichkeiten zur Korrektur von Schlupfwarzen ausprobieren.
In einigen Fällen können sich die betroffenen Brustwarzen mithilfe unterschiedlicher Massagetechniken und Geräten, die einen Unterdruck an den Brustwarzen erzeugen, dauerhaft aufrichten.
Allerdings ist es erforderlich, diese Geräte über einen bestimmten Zeitraum hinweg regelmäßig zu tragen. Das trägt zum dauerhaften Behandlungserfolg bei.
Ein operativer Eingriff kann in der Regel unter ambulanter Betäubung durchgeführt werden. Eine Vollnarkose ist für diesen chirurgischen Eingriff nicht notwendig.
Es gibt zwei effektive Methoden bei der Operation von Schlupfwarzen. Beide Operationsmöglichkeiten dauern etwa eine Stunde. Die OP kann bei besonders stark ausgeprägten Schlupfwarzen oder unerwarteten Komplikationen aber auch länger ausfallen.
Die Patientin kann wenige Stunden nach dem Eingriff die Klinik wieder verlassen. Voraussetzung ist, dass keine Komplikationen aufgetreten sind.
Eine operative Schlupfwarzenkorrektur kann entweder mit Schonung oder der Durchtrennung der Milchgänge durchgeführt werden.
Möglichkeit 1
Bei dieser Methode werden die Milchgänge beim Eingriff geschont. So kann die Frau später noch Säuglinge stillen.
Der Chirurg setzt einen kleinen Schnitt an der Basis der Brustwarze auf dem Warzenhof. Anschließend hebt er das Brustwarzen- und Vorhofgewebe der Brustdrüse an und zieht es nach außen. Das Gewebe bleibt aber noch mit der Brustdrüse verbunden.
Vor dem Anlegen eines Verbandes wird das Gewebe mit mehreren Nähten fixiert.
Möglichkeit 2
Diese Operationsmethode bringt das Durchtrennen der Milchgänge mit sich. Sie eignet sich bei besonders ausgeprägten Schlupfwarzen.
Ebenso wie bei der ersten Möglichkeit wird im Bereich der Brustwarzenbasis ein kleiner Schnitt durchgeführt. Der Arzt durchtrennt nun die verkürzten Milchgänge.
Das Resultat dieses Eingriffs ist in der Regel eine sehr natürlich wirkende Brustwarze. Vor dem Anlegen des Verbandes wird die Haut wieder verschlossen.
Meistens ist die operative Korrektur von Schlupfwarzen ein kosmetischer Eingriff. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher die Kosten dafür nicht.
Die Patientin muss mit Kosten von 900 bis 2.000 Euro rechnen. Sie sind abhängig davon, ob der Eingriff unter lokaler Betäubung durchgeführt werden kann oder ob eine Vollnarkose notwendig ist.
Für die Gesamtkosten spielt auch eine Rolle, ob nur eine Brust oder beide Brüste behandelt werden müssen.
Liegen medizinische Gründe für die Korrektur vor, beteiligt sich die Krankenkasse jedoch möglicherweise an den Kosten. Ein medizinischer Grund wäre etwa, wenn die Patientin aufgrund ausgeprägter Schlupfwarzen ihr Baby nicht stillen könnte. Dann muss die Korrektur jedoch sicherstellen, dass die Milchgänge weiterhin funktionsfähig bleiben.
Ob die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden oder nicht, ist stets eine Einzelfallentscheidung. Aus diesem Grund muss die Patientin vor dem Eingriff diverse Unterlagen, wie beispielsweise Atteste und Untersuchungsergebnisse, einreichen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft diese dann.