Krankenhausreform im Fokus: Politische Weichenstellungen und ihre Folgen für die chirurgische Versorgung

23.01.2026

Die Redaktion des Leading Medicine Guide nutzte die Gelegenheit, um mit Dr. Björn Schmitz in seiner Eigenschaft als Landesverbandsvorsitzenden Westfalen-Lippe des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie und Sprecher aller Landesverbandsvorsitzenden der BDC´s ein Interview zu führen, um mehr über die besonderen Herausforderungen der Krankenhausreform, den Konsequenzen und nötigen Umstellungen zu erfahren.

Knappschaft Kliniken Kamen - Dr. med. Björn Schmitz, MHBA

Die Krankenhausreform zählt zu den größten gesundheitspolitischen Umbauprojekten der letzten Jahre – mit weitreichenden Folgen für Strukturen, Finanzierung, Weiterbildung und die künftige chirurgische Versorgung. Während Politik Effizienz, Qualität und Transparenz verspricht, stehen viele Kliniken, Praxen und Nachwuchsmediziner vor tiefgreifenden Veränderungen, die Chancen eröffnen, aber auch erhebliche Unsicherheiten mit sich bringen. In diesem Spannungsfeld zwischen politischem Anspruch und klinischer Realität ergeben sich zentrale Fragen an die chirurgische Berufsvertretung und deren Einschätzung der Reform.

Um Reformvorgaben sowohl in ländlichen als auch in urbanen Regionen sinnvoll umzusetzen, bedarf es einer flexiblen Anpassung an lokale Gegebenheiten. Dazu gehört eine genaue Analyse der regionalen Bedarfe, um Versorgungsdichte, Patientenzahlen und spezifische Anforderungen zu berücksichtigen. Lokale Krankenhausleitungen und regionale Verbände sollten ausreichende Handlungsspielräume erhalten, um Vorgaben an die eigenen Strukturen anzupassen. 

Wenn man sich die Krankenhausreform anschaut, erkennt man durchaus eine positive Grundhaltung: Man will die Qualität der Versorgung verbessern und komprimiertere, effizientere Strukturen schaffen. Zentralisierung spielt dabei eine große Rolle. Gleichzeitig wird es jedoch schwierig, sobald man die Perspektive der Regionalität einnimmt. Hier muss ich ein wenig ausholen: Ich spreche hier nicht nur als Landesverbandsvorsitzender, sondern vor allem auch als zusätzliches Sprachrohr der Regionalvertreter. Und Regionalvertreter – das sind die Niedergelassenen. Überraschenderweise haben bislang nur wenige bedacht, dass die Krankenhausreform maßgeblich auch die niedergelassenen Kollegen betrifft. Zunächst jedoch ein Blick auf die Grundannahmen: Grundsätzlich bin ich persönlich, aber auch wir als BDC – ja, eigentlich alle Ärzte – für eine Reform, sofern sie die medizinische Qualität und die Versorgung der Bevölkerung insgesamt verbessert. Denn der Status quo zeigt: Wir geben enorm viel Geld aus, aber im europäischen oder weltweiten Vergleich leben wir dadurch nicht länger. Auch die Qualität der letzten Lebensjahre ist nicht zwingend besser als in anderen Ländern – wohl aber wesentlich teurer. Und das wirft die Frage auf, warum das so ist. Schauen wir nun auf das konkrete Beispiel der Krankenhausreform in NRW, wo wir bereits einige Erfahrungen gesammelt haben. Der Gedanke der Zentralisierung ist zunächst sinnvoll. Doch politisch wurde er so kommuniziert, dass man Leistungen – vor allem operative – zentralisiert und es dadurch zu einer Art Schwarz-Weiß-Logik kommt: Was im Zentrum gemacht wird, gilt als gut; was außerhalb stattfindet, gilt als nicht mehr gut oder soll gar nicht mehr stattfinden. Ein einfaches Beispiel: Eine Klinik, die sehr viele Bauchspeicheldrüsen-Eingriffe durchführt und darin exzellent ist, soll als Zentrum dienen. Das heißt aber nicht automatisch, dass diese Klinik auch Leistenbruch-Operationen perfekt beherrscht. Dennoch werden diese kleineren Eingriffe politisch mit in die Zentralisierung hineingezogen. Es entsteht ein Sog hin zu den großen Häusern der Maximalversorgung, während kleinere Häuser der Grund- und Regelversorgung das Nachsehen haben. Ihre Leistungen werden künftig schlechter vergütet, sodass eine Geschäftsführung diese Strukturen kaum noch rentabel betreiben kann. Auf der einen Seite werden also Leistungen entzogen, die in der Regel stärker vergütet sind, und auf der anderen Seite sollen die verbleibenden Leistungen – Stichwort Hybrid-DRGs und Ambulantisierung – möglichst ambulant erbracht werden, teilweise sogar außerhalb des Krankenhauses“, schildert Dr. Schmitz und führt weiter aus:

Das führt zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust – und zwar auf Kosten der Patienten. Die Maximalversorger, die jetzt viele neue Leistungsgruppen übernehmen sollen, können das kurzfristig gar nicht leisten: Neben der Intrastruktur fehlt es an Personal, OP-Kapazitäten, Parkplätzen (für Angehörige) und Betten. Das Ergebnis sind längere Wartezeiten und eine Umlenkung von Patienten. Gleichzeitig können Patienten in kleinen Häusern, die bisher eine qualitativ hochwertige Grund- und Regelversorgung angeboten haben, dort möglicherweise bald nicht mehr behandelt werden, weil die Geschäftsführung sagt: ,Wir können das finanziell nicht mehr abbilden – bitte gehen Sie ins ambulante Operationszentrum.´ Nur: Diese Zentren existieren vielerorts noch gar nicht. Und hier kommen erneut die Niedergelassenen ins Spiel. Sie können die zusätzlichen ambulanten Eingriffe, die nun massenhaft ausgelagert werden sollen, ebenfalls nicht einfach auffangen. Es entsteht somit eine Reduktion der erbrachten Leistungen, verbunden mit einer Reduktion der Vergütung – und letztlich ist genau das das erklärte Ziel der Reform“.

Um zu verhindern, dass Strukturreformen die chirurgische Versorgung vor Ort abbauen, anstatt sie zu stabilisieren, ist ein differenziertes Vorgehen erforderlich, das sowohl die politischen Ziele der Reform als auch die tatsächlichen Versorgungsbedarfe berücksichtigt.

FOTO BDC Stand beim Deutschen Chirurgen Kongress (DCK 2025) in München

Jede Reform muss realistisch planen, doch die Krankenhausreform in NRW zeigt strukturelle Probleme. Die duale Finanzierung – Betriebsmittel von den Krankenkassen, bauliche Mittel vom Land – wurde seit Jahren vernachlässigt. Länder investierten zu wenig, sodass Krankenhäuser aus Betriebsmitteln finanzieren mussten. Dieses System bricht nun weg, während Bedarfsanalysen kontinuierlich nach unten korrigiert werden, weil Leistungen nicht mehr ausreichend bezahlt werden. 

Dr. Schmitz erklärt dies genauer: „Praktisch führt die Reform dazu, dass große Kliniken neue Leistungen übernehmen, während kleinere Häuser der Grund- und Regelversorgung finanziell unter Druck geraten. Die Politik hat Entscheidungen unabhängig von den Trägern getroffen, wodurch jeder versucht, maximalen Nutzen für sich zu sichern. Aktuell laufen noch einige Eilverfahren, doch die Reform ist weitgehend scharf geschaltet: Bezahlung folgt den Leistungsgruppen, was Budgetplanung und Geschäftsführung stark einschränkt. Um kleinere Krankenhäuser finanziell zu erhalten, sind politische Weichenstellungen und finanzielle Unterstützung nötig. Andernfalls konzentriert sich alles auf große Kliniken, während ambulante Operationszentren investorengesteuert den Rest übernehmen. Niedergelassene Ärzte sind oft in MVZs (Medizinische-Versorgungs-Zentren) oder Gemeinschaftspraxen eingebunden und können die entstehenden Lücken nicht ausgleichen. Die Versorgung großer Häuser ist nur durch Kooperationen mit anderen Kliniken sicherstellbar. Die Kliniken Münster und Essen zeigen, dass Vernetzung funktioniert: Spezialisierte Häuser übernehmen komplexe Eingriffe, alltägliche Operationen laufen über Partnerkliniken. Grundlage dafür sind regionale, trägerübergreifende Budgets der Krankenkassen, um Kooperationen zu ermöglichen und Ressourcen fair zu verteilen. Das verbreitete Mantra ,Menge gleich Qualität´ greift zu kurz, denn Qualität sinkt, wenn nur noch einzelne Leistungen übermäßig oft erbracht werden. Die Berechnung von Fallzahlen für ganze Krankenhäuser verschärft diese Problematik zusätzlich. Betrachtet man Krankenhäuser, zeigt sich ein Paradoxon: Ein Haus mit acht Chirurgen und ein anderes mit drei können bei ähnlicher Fallzahl formal gleich bewertet werden, obwohl die Expertise unterschiedlich verteilt ist. Gleichzeitig fordern alle immer mehr Spezialisierungen – rechts oder links der Leber, Ober- oder Unterbauch –, doch eine 24-Stunden-Bereitschaft hoch spezialisierter Chirurgen ist praktisch nicht möglich. Tagsüber arbeiten Spezialisten, nachts muss der Generalist einspringen. Ich vergleiche das gern mit der Leichtathletik: Ein Sprinter, Hochspringer oder 400-Meter-Läufer ist in seiner Disziplin spitze, über andere Disziplinen hinaus jedoch nicht. Der Zehnkämpfer dagegen kann vieles gut – ähnlich verhält es sich in der Chirurgie. Der allgemeine Chirurg, der als eigene Leistungsgruppe definiert ist, deckt 80 % der Fälle zuverlässig ab. Spezialisten wie Viszeral- oder Unfallchirurgen ergänzen, sind aber für die flächendeckende Versorgung nicht überall notwendig“.


Medial wurden bestimmte Spezialbereiche stark hervorgehoben – Ösophagus- oder Pankreaschirurgie –, doch für die alltägliche Patientenversorgung sind sie nur ein kleiner Faktor. Die Fokussierung auf Spezialisierung hat weitreichende Konsequenzen, sowohl für Krankenhäuser als auch für die Entscheidungen der Patienten.


Alleinstehende, ältere, nicht mobile Personen möchten ihr nahes Krankenhaus um die Ecke haben. Wenn sie sehen, dass ein Krankenhaus bestimmte Leistungen auch nicht mehr erbringen darf, kann das dazu führen, dass sie gar nicht hingehen oder Operationen aufschieben. 

Das hat man beispielsweise während der Corona-Zeit beobachtet: Viele Menschen gingen nicht mehr zur Vorsorge, weil sie sich nicht in der Lage sahen, weite Wege auf sich zu nehmen. Diese Entscheidungen entstehen nicht immer bewusst, aber sie haben massive Auswirkungen. Die Konsequenz ist eine Spirale, die besonders kleinere Häuser gefährdet: Leistungsgruppen werden nicht mehr zugesprochen, Patienten wählen das Haus nicht mehr, und das kann zu finanziellen Problemen und langfristig sogar zur Schließung führen. Ein weiteres Thema ist die Ambulantisierung, die grundsätzlich sinnvoll sein kann, um Krankenhäuser zu entlasten. In der Praxis bringt sie jedoch erhebliche Schwierigkeiten mit sich, besonders für alleinstehende oder nicht mobile Personen. Das Konzept der Hybrid-DRGs führt dazu, dass Fälle nun als ,nicht stationär = Hybrid´ abgerechnet werden – obwohl sie medizinisch nicht wirklich ambulant sind. Das Problem liegt auch in der Organisation: Ein Krankenhausverbund könnte operative Zentren schaffen, in denen Niedergelassene und Krankenhausärzte gemeinsam Patienten behandeln. Dabei müssten Patienten vor- und nachbetreut werden, inklusive Notfallversorgung und Übernachtungsmöglichkeiten. Doch diese Vorhaltung ist teuer: Betten, Pflegepersonal, Verpflegung – all das kostet Geld, das für ambulante Leistungen nicht gezahlt wird. Die bürokratischen Hürden verschärfen die Situation. Entscheidet ein Arzt aus medizinischer Sicht, dass ein Patient stationär bleiben sollte, kann die Krankenkasse dies ablehnen, weil der Fall als ,ambulant möglich´ gilt. Dann muss jede stationäre Unterbringung detailliert begründet werden, was zeitaufwendig ist und oft nur teilweise erstattet wird. Für Zentral-OPs mit Anästhesie und OP-Personal entstehen hohe Kosten, die sich bei reiner Ambulanzerbringung nicht decken. Auch die Pflegebelastung steigt: Patienten, die früher auf Station lagen, sind nun zu Hause auf sich gestellt. Je pflegebedürftiger, desto arbeitsintensiver ist die Versorgung – und Angehörige sind häufig nicht in der Lage, dies zu übernehmen. Vor- und Nachsorge sind für Krankenhäuser ohnehin nicht abgedeckt, sodass diese Patienten im Zweifel allein bleiben“, konstatiert Dr. Schmitz nachdenklich.


Hybrid-DRGs sind Pauschalen, die für bestimmte Eingriffe gleich vergütet werden – egal ob ambulant oder mit Übernachtung im Krankenhaus. Das soll Kosten sparen, führt aber oft zu Problemen, weil medizinisch notwendige stationäre Fälle nicht ausreichend finanziert werden.


Unter den Bedingungen der Hybrid-DRGs stellt sich in der Praxis ein weiteres Problem: Ein Patient, der nach einer Leisten-OP nach Hause geschickt wird, erhält zwar einen Notfallplan, aber die Umsetzung ist begrenzt. 

Dr. Schmitz veranschaulicht: „Im Ernstfall muss der Patient selbst den Notarzt rufen, um zurück ins Krankenhaus gebracht zu werden. Niedergelassene Kollegen übernehmen nachts nur begrenzt die Versorgung, etwa bei akuten Problemen wie einem stark geschwollenen Knie oder Blutungen. Viele Notfälle werden erst Stunden später bemerkt, sodass Patienten gefährdet sein können. Vergleiche mit Ländern wie Dänemark, Schweden oder den USA führen hier in die Irre. Dort existieren andere Strukturen: Patienten bleiben oft in einem Hotel neben dem Krankenhaus, wo medizinisches Personal die Nachsorge übernimmt. In Deutschland hingegen gehen die Patienten direkt nach Hause, ohne dass jemand die Nachsorge sicherstellt. Die niedergelassenen Ärzte können diese Lücken nicht kompensieren – ihre Praxen sind nicht doppelt so groß und die Anzahl der Ärzte nicht verdoppelt, nur weil mehr ambulant operiert wird. Diese Kette an Problemen wird kaum wahrgenommen. Im bisherigen Reformprozess fand das Anliegen der Chirurgie wenig Gehör, da Fachverbände vom ehemaligen Bundesminister und seiner Beratergruppe oft pauschal als Lobbyisten abgetan wurden. Mit der neuen Gesundheitsministerin gab es bereits erste Gespräche, und auch Parlamentarier zeigen Verständnis. Dennoch ist die Reform noch nicht abgeschlossen, und es bedarf politischer Mehrheiten, um Anpassungen durchzusetzen. Wenn dies nicht geschieht, droht eine qualitative Verschlechterung für die Patienten: Weniger freie Plätze, längere Wartelisten, reduzierte persönliche Versorgung, eingeschränkte Weiterbildung, mehr digitale Dokumentation und strikte Budgetorientierung. Am Ende dreht sich vieles nur noch ums Geld, während das Kümmern um den Patienten in den Hintergrund rückt“. 

Krankenhausgeschäftsführer stehen unter enormem Druck: Sie fragen sich, ob sie einen Standort unter den aktuellen Bedingungen überhaupt noch betreiben können. Obwohl das Land die Häuser als bedarfsnotwendig einstuft und deren Fortführung fordert, ist die betriebswirtschaftliche Lage oft nicht tragfähig. Gleichzeitig gibt es paradoxerweise Fördermittel vom Land, wenn ein Krankenhaus geschlossen wird, was die Situation noch absurder macht.

Foto Gefäßchirurgenkongress 2025 Thema Hybrid DRG und Krankenhausreform.

Viele Geschäftsführungen stehen daher vor der schwierigen Entscheidung, wie sie ihre Häuser unter diesen Rahmenbedingungen weiterführen sollen. Auch die Idee einer Vernetzung von Krankenhäusern ist komplex, besonders wenn sie finanziell ausgestaltet werden soll. Das DRG-System bietet hier zwar theoretische Ansätze: Regionale DRGs oder dynamische Hybrid-DRGs könnten eine Lösung sein (,Diagnosis Related Groups´ ist das Fallpauschalensystem). Dabei könnte ein Krankenhaus beispielsweise Zuschläge für Übernachtungen, Pflege oder Vorhaltung erhalten, ohne dass der gesamte Fall stationär abgerechnet werden muss. Das Problem der Hybrid-DRGs liegt jedoch darin, dass die Verantwortung für Patientenübernachtungen vollständig bei den Ärzten liegt, während die Vergütung gleichbleibt – unabhängig davon, ob der Patient ambulant entlassen oder stationär übernachten muss. Die Kosten für die tatsächliche Versorgung können die Häuser so nicht decken. Hier ist die Politik gefragt. Es braucht klare finanzielle Rahmenbedingungen, um Krankenhäuser in der Grund- und Regelversorgung zu stabilisieren. Als berufspolitisches Bindeglied positioniert sich der BDC daher sehr deutlich, um auf diese Missstände hinzuweisen und Lösungen einzufordern“, macht Dr. Schmitz deutlich. 

Eine qualitativ hochwertige und planbare Weiterbildung lässt sich nur dann gewährleisten, wenn Reformen und Finanzierungsmodelle gezielt die Rahmenbedingungen für Ausbildung und Praxisbetrieb berücksichtigen. Unter den starren DRG-Bedingungen, die Leistungen nach Fallpauschalen vergüten, besteht das Risiko, dass zeitintensive Weiterbildungsmaßnahmen als ökonomisch „unrentabel“ gelten und daher vernachlässigt werden. 

Viele Kliniken fühlen sich, als steuerten sie in ein schwarzes Loch: Niemand weiß genau, wie sich die Situation finanziell entwickelt, ob man die notwendigen Chirurgen einstellen kann oder wie man die Ärzte gut weiterbildet. Die Lage ist hochdramatisch. Auf der einen Seite müssen Krankenhäuser bestimmte Leistungsgruppen absichern und die entsprechenden Fachärzte vorhalten. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wer die zukünftigen Ärzte weiterbildet, insbesondere bei Eingriffen, die zunehmend ambulant stattfinden oder nur in Leistungsgruppen Zentren weitergebildet werden. Standardeingriffe wie der Leistenbruch werden in der Praxis von niedergelassenen Fachärzten durchgeführt, die jedoch oft keine Weiterbildungsermächtigung haben. Weiterbildungsassistenten können nicht einfach in Praxen hospitieren und die Eingriffe erlernen – und die Praxen selbst sind auf die eigenen fachärztlichen Aufgaben angewiesen. Rotationsmodelle durch Maximalversorger, Regel- und Grundversorger sind theoretisch denkbar, praktisch aber kaum umsetzbar. Besonders spezialisierte Fachrichtungen wie die spezielle Viszeralchirurgie sind ohne jahrelange Rotation nicht mehr vermittelbar. Das führt zu einer Tragödie: Deutschland hatte in Medizin und Kliniken weltweit ein extrem gutes Standing, doch die aktuelle Entwicklung gefährdet dieses Niveau. 75 % aller Krankenhäuser schreiben derzeit rote Zahlen. Selbst Vorzeigekliniken wie die Charité in Berlin, die Spitzenmedizin in allen Leistungsgruppen vernetzt anbietet und über ausreichend Ärzte und Pflegende verfügt, machen enorme Verluste im dreistelligen Millionenbereich. Diese Häuser erfüllen alle Ziele der Krankenhausreform, erzielen Spitzenmedizin und genießen international höchste Anerkennung – und trotzdem sind sie finanziell nicht tragfähig. Andere Krankenhäuser in der Region arbeiten ebenfalls auf höchstem Niveau und schreiben dennoch Verluste. Die aktuelle Reform trägt in keiner Weise dazu bei, diese Situation zu verbessern“, kritisiert Dr. Schmitz scharf. 

Ein Berufsverband kann sicherstellen, dass politische Prozesse die chirurgische Fachlichkeit berücksichtigen, indem er systematisch als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und ärztlicher Praxis agiert. Der BDC ist nach Bundesländern und Landesverbänden organisiert, wobei die Landesverbände eigene Vorsitzende haben und die Niedergelassenen ebenfalls vertreten sind.

Foto Dr. Ralf Schmitz aus Kiel, Vorsitz der Regionalvertreter, und Prof. Dr. Carolin Tonus

Als gemeinsamer Sprecher der Landesverbandsvorsitzenden und Regionalvertreter des BDC bündle ich zusammen mit meiner Kollegin Frau Prof. Dr. Carolin Tonus aus Hamburg die Interessen der chirurgischen Fachgesellschaften und trage sie in Sitzungen, Präsidium und Vorstand vor. Wir treffen uns dreimal im Jahr, führen regelmäßig Zoom-Konferenzen und Tagungen durch und bündeln die Ergebnisse, die dann politisch weitergetragen werden. Dabei gibt es direkten Austausch mit dem Gesundheitsministerium, der Bundesärztekammer, politischen Mandatsträgern und Leistungsträgern. Forderungen werden selten öffentlich medial durchgesetzt; der politische Weg erfolgt über intensive Gespräche und Konsensfindung. Ein aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Finanzierung der Krankenhäuser. Die Krankenkassen wollen Einsparungen, da sie den größten Ausgabenposten bei den Krankenhäusern sehen. Hier tritt der BDC (zusammen mit der DGAV) ein, um Positionen zu erklären und Lösungen zu finden. Erfolgreich konnte beispielsweise die Regelung der Hybrid-DRGs für bestimmte Fälle wie Blinddarmentzündungen angepasst werden, während komplizierte Fälle stationär bleiben müssen. Dies erfordert intensive Einzelgespräche, um medizinisch sinnvolle Ausnahmen durchzusetzen. Die aktuelle Reform orientiert sich stark an messbaren Größen, wie der Anzahl von Operationen, und vernachlässigt ,sprechende Medizin´, die sich nicht quantifizieren lässt. Die politische Betrachtung folgt oft Managementlogiken, die in der Medizin nur begrenzt passen: Ein Krankenhaus oder niedergelassener Arzt ist kein standardisiertes Produkt – regionale Unterschiede und spezifische Patientensituationen machen einen großen Unterschied“, verdeutlicht Dr. Schmitz und betont:

Mein Wunsch für eine Verbesserung des Systems wäre eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser, sodass diese auf ,schwarzer Null´ wirtschaften können, ohne dass medizinische Leistungen aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden müssen. Investitionen in Bau, Modernisierung und Personal müssten gesichert sein. Mein größter Wunsch bleibt die patientengerechte Versorgung: Wenn Krankenhäuser geschlossen oder Eingriffe eingeschränkt werden, verlängern sich Wartezeiten erheblich, und die Grund- und Regelversorgung leidet massiv. Patienten können nicht einfach ins Ausland ausweichen, und selbst wer es könnte, ist häufig finanziell oder rechtlich eingeschränkt. Die Reform in ihrer derzeitigen Umsetzung gefährdet somit die Versorgung der Bevölkerung und führt zu zunehmender Belastung für Patienten, Ärzte und Krankenhäuser“.

Damit die chirurgische Versorgung wieder stärker von medizinischen Prioritäten statt von wirtschaftlichen Zwängen geprägt wird, müssten mehrere strukturelle Anpassungen umgesetzt werden. Wie sich die Lage ab dem Jahr 2026 entwickelt, bleibt abzuwarten. 

Hierzu kommentiert Dr. Schmitz: „Aktuell gibt es noch keine belastbaren Zahlen. Im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird jedoch bereits veröffentlicht, welche Häuser weiterhin bestimmte Leistungsgruppen anbieten dürfen – überall herrscht Minus. Die Sortierung dieser Leistungsgruppen wird zeigen, wie dramatisch die Situation tatsächlich wird. Erste Berichte zeigen bereits, dass die Nachfrage stark ansteigt: Bei gleicher OP-Kapazität, gleichem Personal und gleicher Bettenanzahl haben Krankenhäuser zum Teil 30 % mehr Anfragen in der Oberbauchchirurgie und bereits jetzt erste Wartezeiten. Die dramatischen Auswirkungen auf Patienten, die nicht rechtzeitig behandelt werden, sind daher absehbar. Der Gesetzgeber definiert eine Grundversorgung innerhalb von 20 Autominuten für 90 %, also für rund 16,2 Millionen Menschen. Was aus den 1,8 Millionen ohne urbanen Versorgungsraum wird, bleibt unklar. In der Praxis wird dies jedoch noch unrealistischer: In städtischen Gebieten dauert die Fahrt selbst an einem Freitagabend im Berufsverkehr deutlich länger, und die neue Bundesreform zum Beispiel verlangt zudem, dass Kooperationskliniken nur zwei Kilometer auseinanderliegen dürfen – eine kaum nachvollziehbare Vorgabe, deren Datenbasis unklar ist. Insbesondere in ländlichen Regionen östlich von NRW wird die Situation noch prekärer: Ärzte müssen weite Strecken zurücklegen, um Patienten in Geburts- oder Grundversorgungszentren zu bringen. Unter diesen Bedingungen wird die Grund- und Regelversorgung kaum aufrechterhalten werden können. Viele Ärzte sehen sich durch die hohen Anforderungen, die Haftungsrisiken und die beschränkten Ressourcen gezwungen, Leistungen nicht mehr anzubieten. Die Reform droht so, die medizinische Versorgung für große Teile der Bevölkerung massiv einzuschränken“.

Dr. Schmitz lässt aber unser Gespräch positiv und optimistisch ausklingen: „Natürlich ist der Frustrationsgrad durch politische und organisatorische Umstände hoch, aber jeden Tag versuche ich, das Beste für den Patienten und mein Team zu erreichen. Ziel ist immer die gute Patientenversorgung unabhängig der ökonomischen Interessensgebiete. Schon allein, wenn ich es schaffe, niemanden aus meinem Team unter Druck zu setzen, damit sich alle ganz auf die Versorgung der Patienten konzentrieren können, ist das ein toller Erfolg in dieser schweren Zeit. Ich engagiere mich auch außerhalb des Krankenhauses, zum Beispiel beim ,Abend der Berufe´ an Gymnasien, um interessierten Abiturienten den Arztberuf nahezubringen. Ebenso laufen viele gute Projekte in den rotarischen Verbünden. Dabei plädiere ich leidenschaftlich dafür, die Medizin insgesamt ebenso weiblicher zu machen, besonders in Führungspositionen. Eine stärkere Beteiligung von Frauen würde unserer Branche und auch der Krankenhausorganisation sehr guttun. Zurzeit landen trotz der hohen (weiblichen) Approbationen wenige in der versorgenden Medizin. Der Arztberuf ist nach wie vor der schönste Beruf der Welt und das (er)lebe ich gerne jeden Tag aufs Neue. In meinen Vorträgen schließe ich auch immer mit demselben Motto: ,Bleiben Sie zuversichtlich´ von Ingo Zamperoni. Das ist meine Überzeugung, die ich seit vielen Jahren vertrete – trotz aller Herausforderungen bleibt Zuversicht ein zentraler Antrieb“.


  • Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Proktologie, Knappschaft Kliniken Kamen
  • Fokus auf modernste Diagnostik und Therapie in Bauchchirurgie und Proktologie
  • Medizinische Schwerpunkte: Viszeralchirurgie, Hernienchirurgie, Reflux- Operationen, Endokrine Chirurgie, insbesondere Schilddrüsenchirurgie; Spezialisierung auf minimalinvasive (Schlüsselloch-)Chirurgie, auch bei komplexen Eingriffen
  • Spezialisiert auf Wundtherapie insbesondere bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms
  • KV-Ermächtigungsambulanz für Zweitmeinungsverfahren: diabetisches Fußsyndrom & Cholezystektomie
  • Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie, spezielle Viszeralchirurgie, Notfallmedizin, Sportmedizin, Manuelle Therapie, medizinische Begutachtung
  • MHBA-Abschluss zur Verbindung von medizinischer Exzellenz mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz