Experteninterviews
Experteninterview mit Dr. med. Volker Fackeldey
Alexandra Pfitzmann · 23. Mai 2025
Dr. med. Volker Fackeldey leitet das renommierte Hernienzentrum am Maindreieck in der Klinik Kitzinger Land, das sich unter seiner Führung zu einer bedeutenden Einrichtung für Bauchwandbrüche im Raum Würzburg und darüber hinaus entwickelt hat. Bereits 2013 wurde es als eines der ersten Zentren in Deutschland als Kompetenzzentrum für Hernienchirurgie ausgezeichnet – ein Beleg für höchste Qualität in der Patientenversorgung.
Dr. Fackeldey verfolgt einen konsequent individuellen Ansatz: Jeder Eingeweidebruch wird nach einem maßgeschneiderten Operationskonzept behandelt („tailored approach“), wie ihn auch die Deutsche Herniengesellschaft fordert. Der Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Spezielle Viszeralchirurgie verfügt über zusätzliche Spezialisierungen in Sportmedizin, Proktologie, Chirotherapie und europäischer Koloproktologie (EBSQ). Sein umfassendes Tätigkeitsspektrum umfasst neben der Hernienchirurgie auch Eingriffe an Galle, Darm und Blinddarm sowie die Behandlung von Inkontinenz.
In der Hernienbehandlung beherrscht Dr. Fackeldey alle gängigen Verfahren – von minimal-invasiven Techniken wie TAPP und IPOM über offene Verfahren nach Shouldice und Lichtenstein bis hin zu spezialisierten Methoden für Narbenhernien. Einen Schwerpunkt bildet der Einsatz modernster Technologien wie der 3D-Laparoskopie, die besonders präzise, schonende und nahezu narbenfreie Eingriffe ermöglicht. Die technische Ausstattung des Zentrums mit 3D-Videoturm und innovativen Instrumenten unterstreicht den hohen Anspruch an Qualität. Wissenschaftlich ist Dr. Fackeldey in mehreren nationalen Fachgesellschaften und Expertengremien aktiv und pflegt den Austausch mit Kollegen, um stets auf dem neuesten Stand der Forschung zu bleiben.
Das Hernienzentrum ist zudem ein gefragtes Hospitationszentrum für ärztliche Kollegen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Patienten profitieren von einer exzellenten Nachsorge, einschließlich einer auf Wunsch kostenfreien Kontrolluntersuchung sechs Monate nach dem Eingriff. Dr. Fackeldey steht für moderne, verantwortungsvolle Medizin auf höchstem Niveau und bietet Patienten mit Bauchwandbrüchen eine verlässliche Anlaufstelle in einer der führenden Einrichtungen Deutschlands.
Er beobachtet die Auswirkungen der aktuellen Veränderungen im Gesundheitssystem mit Sorge – insbesondere für kleinere Kliniken –, worüber die Redaktion des Leading Medicine Guide mit ihm ein Gespräch führte.
Die Gesundheitsreform bringt weitreichende Veränderungen für das gesamte Gesundheitssystem mit sich – besonders spürbar sind die Auswirkungen jedoch für kleinere und mittlere Kliniken. Ziel der Reform ist es, die medizinische Versorgung zukunftsfähig zu gestalten, Qualität zu sichern und Kosten zu kontrollieren. Doch gerade Einrichtungen mit begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Viele kleinere Kliniken erfüllen wichtige Versorgungsaufgaben in ländlichen oder strukturschwachen Regionen, doch sie stehen nun vor der Herausforderung, neue Anforderungen in Bereichen wie Qualitätssicherung, Digitalisierung oder Personalstandards zu erfüllen – ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gefährden. Die Reform wirft daher zentrale Fragen auf: Wie können diese Kliniken bestehen, ohne ihre Rolle in der wohnortnahen Versorgung einzubüßen? Und wie lässt sich der Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Patientenwohl bewältigen?
Die aktuelle Gesundheitsreform stellt kleinere und mittlere Kliniken in der Grund- und Regelversorgung vor erhebliche Herausforderungen. Besonders problematisch ist die Einführung neuer Leistungsgruppen und die damit verbundene Umstellung auf Vorhaltepauschalen, da diese häufig an strukturelle Voraussetzungen wie bestimmte Fallzahlen, eine hohe Facharztdichte oder spezielle technische Ausstattung geknüpft sind, die viele kleinere Einrichtungen nicht erfüllen können.
„Die konkrete Herausforderung für kleine und mittlere Kliniken besteht darin, überhaupt zu überleben. Nachdem ein Gesetz im letzten Jahr durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet wurde, erhoffte man sich Planungssicherheit. Doch im aktuellen Koalitionsvertrag steht nun, dass dieses Gesetz bis zum Sommer überarbeitet werden soll, was erneut Unsicherheit schafft. In der Region haben bereits mehrere Kliniken geschlossen oder stehen kurz davor, was politisch gewollt ist. Das Gesetz wird es ermöglichen, dass viele kleine Häuser nicht überleben. Auch wenn es gute Ansätze gibt, ist die Umsetzung des Gesetzes unter dem noch amtierenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach oft als katastrophal anzusehen. Ein konkretes Beispiel für diese Missstände ist die Regelung zu den Leistungsgruppen. Es wurde beschlossen, dass nicht alle Kliniken jede Leistung erbringen dürfen. So wurde etwa eine Leistungsgruppe für tiefe Rektumresektionen bei Karzinomen eingeführt. Der ursprüngliche Plan war, dass nur zertifizierte Zentren diese Eingriffe weiter vornehmen dürften, um die Qualität sicherzustellen. Doch Lauterbach entschied sich, dies auf die Quantität der durchgeführten Eingriffe auszurichten. Jetzt müssen Kliniken einer Region mindestens 15 Prozent der Gesamtzahl dieser Eingriffe durchführen, unabhängig von ihrer Zertifizierung. Dabei wird jedoch ignoriert, dass in kleinen Kliniken oft nur 1-2 Operateure diese komplexen Eingriffe durchführen, in großen Kliniken oft sehr viele Kollegen. Die Anzahl der Operationen sollte pro Chirurg und nicht nur pro Klinik evaluiert werden“, schildert Dr. Fackeldey zu Beginn unseres Gesprächs und führt weiter aus:
„Ein weiteres Problem ist die geplante Umsetzung der Leistungsgruppen. In Nordrhein-Westfalen wurde ein politisch begleiteter Prozess durch Karl-Josef Laumann (Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) durchgeführt, bei dem in Regionalkonferenzen diskutiert wurde, welche Kliniken welche Leistungen weiterhin anbieten dürfen. Trotzdem gibt es in NRW eine Vielzahl von gerichtlichen Klagen. In Zukunft soll dies größtenteils der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) entscheiden. Dies wird zu weiteren Konflikten führen. Die Problematik zeigt sich auch bei der Fachgesellschaftszertifizierung, die eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen soll. Lauterbachs Fokus auf Quantität bei der Vergabe von Leistungsgruppen berücksichtigt jedoch nicht die Bedeutung der individuellen Expertise und Erfahrung der Operateure, die durch Zertifizierungen der Fachgesellschaften und Onkozentren sichergestellt werden könnte. Ein weiteres großes Problem stellt die neue G-BA-Beschlussregelung (Gemeinsamer Bundesausschuss, das wichtigste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen) dar: Für die Durchführung onkologischer Kolorektalchirurgie müssen Kliniken künftig 20 Rektum- und 30 Kolon-Operationen pro Jahr durchführen. Wenn eine Klinik die tiefe Rektumresektion verliert, verliert sie auch das Kolon. Das bedeutet, dass nur noch wenige hundert Kliniken in Deutschland diese Eingriffe durchführen dürften, was zu einer massiven Überlastung der verbleibenden Kliniken führen würde. Die Kapazitäten wären nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken, und mittlere Kliniken würden von der Versorgung ausgeschlossen“.
Die Trennung der Abrechnungssysteme zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wirkt sich erheblich negativ auf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit kleinerer und mittlerer Kliniken aus.
Diese künstliche Systemgrenze führt in der Praxis dazu, dass medizinische Leistungen oft nicht dort erbracht werden, wo es für Patienten am sinnvollsten und wirtschaftlichsten wäre, sondern dort, wo es abrechnungstechnisch möglich oder besser vergütet ist. Kliniken, die grundsätzlich in der Lage wären, bestimmte ambulante Eingriffe effizient und qualitativ hochwertig durchzuführen, werden durch die aktuelle Abgrenzung daran gehindert – etwa, weil sie keinen kassenärztlichen Sitz haben oder weil eine ambulante Abrechnung im stationären Sektor strukturell benachteiligt wird.
Hierzu erklärt Dr. Fackeldey: „Die Abrechnung im Gesundheitssystem ist mittlerweile sehr komplex und umfasst drei Hauptarten: die ambulante Abrechnung nach dem EBM, die Hybrid-DRG, eine sektorenübergreifende Abrechnung, und die stationäre Abrechnung. Es zeigt sich jedoch, dass Fehler auf verschiedenen Ebenen – sowohl politisch als auch innerhalb der Klinik selbst – gemacht werden. Auch wenn Missmanagement und Fehlentscheidungen in vielen Häusern eine Rolle spielen, wird dies teilweise nicht ausreichend thematisiert. Ein konkretes Beispiel ist die Hybrid-DRG, die im letzten Jahr eingeführt wurde. Diese führt zu einem Erlösverlust von mehr als einer halben Million Euro in der Abteilung. Ursprünglich war die Hybrid-DRG eine Subvention für niedergelassene Kollegen, da diese für die gleiche Operation deutlich mehr Geld erhielten und auch zusätzliche Leistungen wie Vor- und Nachbehandlung separat abrechnen konnten. Kliniken, wie die hiesige, erhalten dafür lediglich eine Pauschale, die deutlich niedriger ausfällt – etwa 800 bis 1000 Euro weniger für zum Beispiel eine Leistenhernie. Bei der hier durchgeführten Zahl an Eingriffen summiert sich dieser Betrag erheblich. Einige Eingriffe, wie zum Beispiel die Nabelhernie mit Nahtechnik, sind zwar besser vergütet, aber insgesamt hat die Abteilung aufgrund dieser Regelungen einen deutlich geringeren Erlös“.
Ein weiterer Fehler, der die Klinik betrifft, ist das Fehlen eines Kassenarztsitzes, also eines MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) für Chirurgie. Dies wurde als klare Fehlentscheidung bezeichnet, da ein MVZ es der Klinik ermöglichen würde, sich in der ambulanten Abrechnung besser aufzustellen und dadurch zusätzliches Geld zu generieren. Dies ist besonders wichtig für kleine und mittlere Kliniken, die ihre ambulante Versorgung besser ausrichten müssen, um Defizite zu kompensieren.
„In Zukunft wird die sogenannte Vorhaltepauschale eingeführt, die DRG werden (Diagnosis-Related Groups) weiter reduziert, und Pauschalen für das Vorhalten von Kapazitäten gezahlt werden. Es wird jedoch erwartet, dass diese Pauschalen nicht ausreichend sind und an die stationäre Fallzahl gekoppelt werden. Kliniken müssen in diesem Jahr möglichst viele Fälle bearbeiten, um eine gute Vorhaltepauschale für das Jahr 2027 zu erhalten. Den Ansatz kann ich nicht nachvollziehen. Im Jahr 2027 werden wir völlig andere Kostenstrukturen und völlig andere Leistungsgruppen haben. Heute erbrachte Leistungen könnten dann möglicherweise nicht mehr zulässig sein und würden herausgerechnet werden. Gleichzeitig könnten bis dahin neue Leistungen hinzukommen, die aktuell noch nicht erbracht werden dürfen. Das bedeutet erneut einen gigantischen bürokratischen Aufwand. Die geplante Verknüpfung mit den diesjährigen DRG-Erlösen halte ich daher grundsätzlich für falsch. Ein weiteres Problem für die Klinik sind die Nachwirkungen der Corona-Zeit. Einige Abteilungen haben Schwierigkeiten, die Zahlen von vor der Pandemie zu erreichen. Die eigene Abteilung jedoch ist gut aufgestellt und liegt durch das große Einzugsgebiet und die Kooperationen, wie etwa mit dem Leading Medicine Guide, im Vorteil“, betont Dr. Fackeldey.
Die Ambulantisierung, insbesondere von kleineren Kliniken, wird oft nicht ausreichend umgesetzt, obwohl dies ein wichtiger Schritt wäre, um sich besser im Gesundheitsmarkt aufzustellen.
„Einige Kliniken haben bereits Kassenarztsitze aufgekauft und MVZs gegründet, um diese ambulante Versorgung zu optimieren, wie es in unserer Klinik zum Beispiel in der Inneren Medizin, der Anästhesie oder Gynäkologie gemacht wurde. In der Chirurgie jedoch wurde diese Möglichkeit verpasst – eine Fehlentscheidung der Klinikverwaltung. Diese Entscheidung kostet der Abteilung jährlich einen relevanten Betrag und verwehrt den Vorteil einer besseren Erlössituation und einer engeren Verzahnung von ambulantem und stationärem Bereich. Das Fehlen eines MVZ führt dazu, dass Patienten in die Klinik kommen, die eigentlich nicht dort behandelt werden müssten, was wiederum die Kostenstruktur belastet. In einer Klinik mit einem MVZ könnte dieser ambulante Bereich besser organisiert werden. Ein MVZ benötigt eigene Räumlichkeiten und muss klar vom stationären Bereich getrennt sein. Auch die Personalressourcen müssen aufgeteilt werden, was bedeutet, dass Oberärzte nicht mehr eine volle Stelle in der Klinik haben, sondern ihre Zeit aufteilen müssen. Diese Aufteilung der Ressourcen führt zwar zu einer herausfordernden Organisation, dennoch überwiegen langfristig die Vorteile“, macht Dr. Fackeldey deutlich und kommentiert die Überbürokratisierung:
„Ein weiteres großes Problem sind die bürokratischen Hürden im Gesundheitswesen. Die Dokumentationspflichten und die damit verbundenen Aufgaben binden viel Zeit, die eigentlich den Patienten zugutekommen sollte. Trotz der Tatsache, dass das Krankenhaus gut digitalisiert ist, fehlt es oft an Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen. So müssen Daten mehrfach eingegeben werden, was nicht nur ineffizient ist, sondern auch zu zusätzlichem Aufwand führt. Datenschutz ist dabei natürlich wichtig, doch die mangelnde Integration der Systeme erschwert die Arbeit und führt zu unnötigem Mehraufwand. Der langsame Fortschritt bei der Einführung einer elektronischen Patientenakte ist hinderlich. Trotz jahrzehntelanger Ankündigungen gibt es immer noch keine funktionierenden Lösungen, die einen einfachen Austausch von Patientendaten zwischen den Ärzten ermöglichen. Das ist besonders problematisch bei komplexen Erkrankungen, bei denen schnelle, unkomplizierte Informationsweitergabe zwischen verschiedenen Fachbereichen notwendig wäre, um dem Patienten optimal zu helfen“. In Summe führen diese Faktoren dazu, dass sich viele kleinere Klinikstandorte wirtschaftlich kaum noch halten können. Die Gefahr einer zunehmenden Ausdünnung der stationären Versorgung im ländlichen Raum ist damit real und unmittelbar.
Leistungsgruppen und neue Vergütungsmodelle spielen eine zentrale Rolle in der Bewertung der Zukunftsfähigkeit mittelgroßer Krankenhäuser – sie bestimmen maßgeblich darüber, welche Häuser künftig bestimmte medizinische Leistungen überhaupt noch erbringen dürfen und wie diese Leistungen finanziert werden.
Hierzu erklärt Dr. Fackeldey: „Für einen echten Fortschritt im Gesundheitswesen muss das grundlegende Problem der Vergütung gelöst werden, da Kliniken eine andere Kostenstruktur als Praxen haben. Krankenhäuser haben jahrelang keinen Inflationsausgleich erhalten, was ein strukturelles Defizit verursacht hat. Ein wichtiger Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Kliniken sich im ambulanten Bereich besser positionieren können, wenn sie eine Ermächtigung beantragen. Dieses Verfahren hängt jedoch von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ab, die oft eigene Interessen verfolgen. Hier braucht es eine gesetzliche Regelung, die Kliniken automatisch eine Ermächtigung für ihre Fachabteilungen zusichert. Zudem fehlt Kliniken in meiner Wahrnehmung eine starke Lobby, während niedergelassene Ärzte und Krankenkassen besser vernetzt sind. Kliniken gelten häufig als Kostentreiber, was ihre Position in politischen Diskussionen schwächt – dabei tragen auch niedergelassene Ärzte zur hohen Zahl von Operationen bei“, und er ergänzt:
„Trotz des wirtschaftlichen Drucks auf beiden Seiten ist der Ansatz des Gesetzes, Operationen zu reduzieren, nachvollziehbar. Ziel ist es, nur noch medizinisch notwendige Eingriffe durchzuführen und konservative Therapieansätze zu stärken – orientiert an internationalen Standards, wo deutlich weniger Operationen erfolgen. Kliniken, die geforderte Kriterien wie Facharztdichte, Fallzahlen oder technische Ausstattung nicht erfüllen, droht der Ausschluss aus wichtigen Versorgungsbereichen. Das gefährdet ihre Wirtschaftlichkeit und ihre Rolle als wohnortnahe Grundpfeiler, besonders in ländlichen Regionen. Mittelgroße Kliniken, die eine Brückenfunktion zwischen Grund- und Maximalversorgung einnehmen, sind davon besonders betroffen. Die neuen Vergütungsmodelle leiten mit Vorhaltepauschalen eine Abkehr vom mengenbasierten DRG-System ein: Krankenhäuser erhalten Zahlungen für bereitgestellte Strukturen, unabhängig von Fallzahlen. Das bietet Chancen – etwa bei Notfallversorgung oder Geburtshilfe –, hängt aber entscheidend von der Höhe und den Bedingungen dieser Pauschalen ab. Sind sie zu niedrig oder zu restriktiv, geraten wirtschaftlich schwache Kliniken weiter unter Druck“.
Die aktuellen Reformen im Gesundheitswesen bieten durchaus Chancen für kleinere Kliniken, insbesondere durch Spezialisierung und Kooperationen. Eine der zentralen Möglichkeiten, die sich für diese Kliniken ergeben, ist die Spezialisierung auf bestimmte Behandlungsbereiche oder medizinische Leistungen.
Eine mögliche Lösung für kleinere Kliniken könnte eine Fusion mit benachbarten Kliniken sein. Diese Fusion würde es den Einrichtungen ermöglichen, sich auf bestimmte Fachbereiche zu spezialisieren und so Synergieeffekte zu nutzen. „Aktuell befindet sich eine Klinik in Fusionsverhandlungen mit einer Nachbarklinik, um die Effizienz zu steigern. Beide Kliniken werden ihre Bettenkapazitäten reduzieren und versuchen, ihre Strukturen zu optimieren. Das Problem bei dieser Fusion liegt jedoch darin, dass trotz der angestrebten Zusammenlegung viele Parallelstrukturen beibehalten werden sollen. Dies wird durch politische Anforderungen bedingt, die es schwer machen, die Kliniken wirtschaftlich sinnvoll zu restrukturieren. In einer idealen Fusion würden sich die operativen Bereiche in einer Klinik konzentrieren, während die andere Klinik auf andere Fachbereiche wie Geriatrie spezialisiert wird. Momentan hindern jedoch politische und verwaltungstechnische Hürden eine solche Umstrukturierung. Die Fusion an sich würde den beteiligten Kliniken die Chance geben, effizienter zu arbeiten und langfristig zu überleben. Doch der derzeitige Kurs könnte lediglich zu einer Verlängerung des ,Schließungsprozesses´ führen, ohne dass eine wirkliche Verbesserung erzielt wird. Das ist besonders problematisch, da beide Häuser mit einem Defizit von mehreren Millionen kämpfen und die geplanten Strukturänderungen wenig zur Lösung der grundlegenden finanziellen Probleme beitragen“, verdeutlicht Dr. Fackeldey.
Wenn Kliniken in ländlichen Regionen geschlossen werden, bedeutet das oft, dass Patienten weite Strecken zurücklegen müssen, um die notwendige Behandlung zu erhalten. In vielen Fällen könnten es 50 bis 70 Kilometer sein, was für ältere oder kranke Patienten eine große Herausforderung darstellt.
Dr. Fackeldey ergänzt hierzu: „Eine sinnvolle Lösung könnte darin bestehen, die vorhandenen Kliniken so zu strukturieren, dass sie nur die notwendigsten Dienste wie Notfallmedizin und grundlegende chirurgische und internistische Versorgung anbieten, während spezialisierte Behandlungen an größeren Zentren konzentriert werden. Dies verfolgt das Gesetz im Grundsatz auch. Dennoch sollte auch diesen Kliniken ermöglicht werden, bisherige Kompetenzen fortzuführen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass viele ältere und kranke Menschen nicht in der Lage sind, ihre medizinische Versorgung selbst zu organisieren. Hier wird dann häufig der Rettungsdienst in Anspruch genommen, was diesen zusätzlich überlastet. Eine andere Möglichkeit wäre, geschlossene Krankenhäuser in Pflegeeinrichtungen umzuwandeln, um den steigenden Bedarf an Pflegeplätzen zu decken und die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Auch im Bereich der Pflege gibt es einen erheblichen Personalmangel, der die Situation weiter verschärft. Daher könnte eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen notwendig sein, um diese Herausforderungen zu bewältigen“.
Die aktuelle Lage im Gesundheitswesen zeigt, dass die kommenden Jahre sowohl für Kliniken als auch für die Gesundheitsversorgung insgesamt äußerst anspruchsvoll werden.
„Die kommenden Jahre werden äußerst herausfordernd und anspruchsvoll sein, verbunden mit vielen Krankenhaus-Schließungen. Derzeit ist es vor allem eine Frage des Durchhaltens, um zu den Überlebenden zu gehören. Besonders die konfessionellen und öffentlich-rechtlichen Häuser haben es schwer, da die Landkreise in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Herausforderungen zu bewältigen haben und viele einfach nicht mehr die notwendigen Millionenbeiträge leisten können. Die kommenden Jahre bleiben unsicher, vor allem aufgrund der unklaren Entwicklungen im Gesetz. Eine Übergangsphase bis zum 01.01.2028 wurde bereits angekündigt, und bis dahin bleibt unklar, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Dies hat zur Folge, dass geplante Fusionen und strukturelle Entscheidungen verzögert werden, da bis Sommer keine klaren Informationen zu erwarten sind. Was die jungen Ärzte betrifft, so hat die Unsicherheit auch negative Auswirkungen auf ihre Perspektiven. Viele angehende Mediziner stehen vor der Herausforderung, dass Kliniken ihnen keine festen Zusagen machen können, da unklar ist, wie es mit den Häusern weitergeht. Diese Unsicherheit und die mangelnde Planung führen zu Frustration und entmutigen viele junge Ärzte, ihre Karriere in der Klinik fortzusetzen“, so Dr. Fackeldey.
Die Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen sind vielfältig, insbesondere für kleinere Klinikstandorte im ländlichen Raum. Es besteht ein dringender Bedarf an Reformen, die eine bessere finanzielle Ausstattung und eine nachhaltige Strukturierung der Kliniken ermöglichen.
„In Deutschland fehlt es oft an Teamgeist und Austausch, was sicherlich auch an der Mentalität liegt. Im Vergleich dazu machen es skandinavische Länder wie Dänemark besser, indem sie mehr auf Zusammenarbeit und weniger auf Selbstbeweihräucherung setzen. Ein weiteres Problem im aktuellen Gesetz ist die Deckelung des Pflegebudgets, was dazu führt, dass viele Kosten aus dem Pflegebereich wieder auf den allgemeinen Haushalt abgewälzt werden. Ein Ärztebudget, das die Klinikfinanzen sinnvoll entlasten könnte, bleibt ebenfalls aus. Das vor einigen Jahren eingeführte Pflegebudget soll sogar wieder eingeschränkt werden. Um die Kostenstruktur zu verbessern, wäre es sinnvoll, eine Vorhaltepauschale einzuführen, die unabhängig vom DRG-Erlös berechnet wird. Gerade für eine zentrale Notaufnahme im ländlichen Bereich, die rund um die Uhr geöffnet sein muss, sind die Kosten hoch und sollten vollständig übernommen werden, anstatt nur anteilig. Wenn eine solche Notaufnahme benötigt wird, sollte sie auch vollumfänglich bezahlt werden, ohne Abhängigkeit von anderen DRG-Erlösen“, konstatiert Dr. Fackeldey und stellt noch einen weiteren Standpunkt in den Vordergrund:
„Kleine Klinikstandorte im ländlichen Raum sollten zu großen Polykliniken mit Betten und breitem ambulanten Angebot weiterentwickelt werden. Dafür muss ihnen automatisch eine Ermächtigung zur ambulanten Tätigkeit erteilt werden, ohne Abhängigkeit von der Selbstverwaltung. Ein weiterer Reformbedarf liegt beim Inflationsausgleich: Während Arbeitnehmer Anpassungen erhielten, blieben Kliniken auf Mehrkosten sitzen, was eine massive Unterfinanzierung verursachte. Hier gibt es aber positive Signale aus der Politik. Spezialisierungen kleiner Kliniken sind im Rahmen der Leistungsgruppen schwierig, da hohe personelle Anforderungen wie etwa fünf Kardiologen in der interventionellen Kardiologie kleine Häuser finanziell überfordern. Kooperationen und Fusionen können sinnvoll sein, wenn sie gut umgesetzt werden. Die Grundstrukturen des neuen Gesetzes scheinen festzustehen; die Einführung von Leistungsgruppen ist grundsätzlich sinnvoll, sofern Qualitätskriterien im Mittelpunkt stehen und nicht die reine Quantität. Kliniken, die gute Arbeit leisten und zertifiziert sind, sollten diese Leistungen weiterhin anbieten dürfen. Entscheidend bleibt jedoch die Motivation der Mitarbeitenden, die angesichts der aktuellen Frustration eine große Herausforderung darstellt“.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Fackeldey für diesen politischen Diskurs!
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Über den Fachautor
Alexandra Pfitzmann
Redakteurin
Alexandra Pfitzmann – Medizinische Fachautorin: Expertenwissen, Fachbeiträge und medizinische Inhalte im Leading Medicine Guide.
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