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Zahnbrücke - Weitere Informationen
Fehlende Zähne bedeuten immer eine Einschränkung im Kauverhalten und können zu Verschiebungen innerhalb der Zahnleiste, zu Bissfehlern und schließlich zu Kiefergelenkschmerzen und weiterem Zahnverlust führen. Wenn Zähne fehlen und die entstandenen Zahnlücken die Zahnästhetik sowie die Kaufunktion stören, wird häufig eine Zahnbrücke oder ein Implantat gewählt, um die Lücke wieder zu verschließen.
Zahnbrücke ist nicht gleich Zahnbrücke
Da Zähne und Zahnlücken sich von Mensch zu Mensch unterscheiden, müssen Zahnbrücken individuell eingepasst werden. Um möglichst vielen Patienten helfen zu können, stehen dem Zahnarzt verschiedene Möglichkeiten des Lückenschlusses zur Verfügung.
Bei den Zahnbrücken werden die folgenden Formen unterschieden:
- Freiendbrücken bzw. Extensionsbrücken,
- Schaltbrücken,
- Klebebrücken,
- Teleskopbrücken,
- Implantatbrücken,
- Zahn-Implantat-Verbundbrücken,
- Provisorische Zahnbrücken,
- Langzeit-provisorische Zahnbrücken.
Die „Mutter aller Brücken“, oder die sogenannte Basisbrücke, ist die Freiendbrücke. Dabei handelt es sich um einen festsitzenden, künstlichen Zahnersatz, der an einem Pfeilerzahn, welcher an die Zahnlücke angrenzt, mithilfe einer künstlichen Zahnkrone festzementiert wird. Müssen mehrere Zähne hintereinander durch eine Freiendbrücke „überbrückt“ werden, spricht man von einer sogenannten verlängerten „Extensionsbrücke“. Die Befestigung an nur einem einzigen verbliebenen Pfeilerzahn reicht jedoch meist nicht aus, um die enormen Kaukräfte auszuhalten. Bei der Freiendbrücke (Extensionbrücke) kommt es daher häufiger nach ein paar Jahren zu Zahnbrüchen an den Pfeilerzähnen. Aus diesem Grund wird die Freiendbrücke heutzutage nur noch sehr selten eingesetzt.
Wird eine Zahnlücke hingegen von zwei Zähnen begrenzt, kann der Zahnarzt eine Schaltbrücke anpassen. Diese wird als fester Zahnersatz an den beiden Pfeilerzähnen rechts und links der Lücke verankert. Muss einer der beiden Pfeilerzähne durch ein Implantat ersetzt werden, spricht man von der sogenannten Implantatbrücke.
Von RosarioVanTulpe - Eigenes Werk, Gemeinfrei, Link
Bei Kindern ist es aufgrund der Wachstumsprozesse und Weiterentwicklung des Skeletts und somit auch des Kiefers nicht möglich, Implantate zu setzen, um bei massivem Zahnverlust künstliche Pfeilerzähne (Ankerzähne) zu schaffen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, hier größere Zahnlücken zu schließen, indem Klebebrücken angepasst werden. Eine echte Überkronung entfällt bei den Klebebrücken, sodass die Pfeilerzähne sehr viel schonender und nur leicht angeschliffen werden müssen. Die eigentliche Zahnbrücke wird anschließend mittels Metall und spezieller Ätztechnik mit dem Zahnmaterial verschmolzen; einfach ausgedrückt, mit ihm verklebt.
Provisorische Zahnbrücken wiederum dienen lediglich der Überbrückung der Zeit, die das zahntechnische Labor benötigt, den passenden Zahnersatz nach Vorgabe des behandelnden Zahnarztes anzufertigen. Das Provisorium schließt vorübergehend die sonst sichtbare Zahnlücke, verhindert Fehlstellungen der Zähne und schützt die abgeschliffenen und vorbereiteten Pfeilerzähne vor Beschädigung beim Kauen. Provisorische Zahnkronen bestehen aus Kunststoff und der Zahnarzt stellt sie meist selbst mittels Abformtechniken her.
Woraus bestehen Zahnbrücken?
Zahnbrücken werden aus verschiedensten Materialien gefertigt. Die folgenden Werkstoffe dienen am häufigsten der Herstellung von Zahnbrücken:
- Edelmetalle (z. B. Gold),
- Nicht-edelmetallische Stoffe (NEM),
- Keramik,
- Verbundmaterialien sowie
- Metallkeramik.
Wer gegen Metalle allergisch ist, kann auch bei Zahnbrücken aus Metallen durchaus zu Anfällen neigen. Daher ist bei Allergikern die Lösung mit Keramik am sinnvollsten. Zahnbrücken aus Vollkeramik oder mit Keramikverblendung sehen zudem aus wie ein natürlicher Zahn und passen sich somit elegant in die bestehenden Zahnreihen ein. Der Zahnarzt kann sogar die exakte Färbung der angrenzenden Zähne nachahmen lassen, was das Gesamtbild deutlich verbessert.
Was spricht für die Zahnbrücke, was spricht gegen sie?
Der größte Nachteil der Zahnbrücke ist, dass sie selbst bei guter Mundhygiene und Zahnpflege meist nur unwesentlich länger als zehn Jahre hält. Dann muss sie ersetzt werden, sofern dies möglich ist. In vielen Fällen sind die tragenden Pfeilerzähne sehr stark geschädigt oder sogar abgestorben, da die jahrelange Belastung des Kauens an ihnen nicht spurlos vorüberging. Die Mundpflege wird zudem dadurch erschwert, dass die Zahnbrücke fest verankert oder verklebt ist. Ein künstliches Gebiss lässt sich herausnehmen und regelmäßig reinigen, die Brücke allerdings nicht. Hinzu kommt, dass die Zahnbrücke eben dem Namen nach, eine größere Zahnlücke überbrückt. Dies bedeutet aber auch, dass lediglich die Pfeilerzähne Kontakt zum Zahnfleisch und den darunterliegenden Kieferknochen haben. Die „überbrückten Zähne“ erreichen den Knochen jedoch nicht, sodass es zum Knochenabbau im Kiefer kommen kann.
Von Vorteil sind Zahnbrücken aber im Vergleich mit Zahnprothesen. Zahnbrücken sitzen perfekt und können weniger Druckstellen am Zahnfleisch verursachen als die Zahnprothesen. Darüber hinaus bietet die feste Verankerung innerhalb der Zahnreihe einen festeren Biss, was die Kaufunktion erhält. Anders als bei den Zahnprothesen lastet der Kaudruck bei der Zahnbrücke auch nicht allein auf dem Zahnfleisch, sondern wird über die Pfeilerzähne bis in den Kieferknochen weitergeleitet.
Was kostet eine Zahnbrücke?
Je nach der Anzahl der zu überbrückenden Zähne sowie nach der Art des Materials für die Brücke können die Preise sehr stark variieren. Typischerweise liegen sie aber zwischen 500 und 3.000 €. Die genauen Kosten der individuellen Heilbehandlung erfahren Patienten im Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt und anhand eines auch für die Krankenkassen wichtigen Heil- und Kostenplanes. Die Kosten für Zahnbrücken und Zahnersatz im Allgemeinen hängen von diesen Faktoren ab:
- vom behandelnden Zahnarzt,
- von den Kosten des Zahntechniklabors,
- von der Art der einzusetzenden Zahnbrücke,
- vom Herstellungsort (Inland oder Ausland),
- vom Material der Zahnbrücke (Keramik, Gold, Metalllegierung,…),
- von den regelmäßigen Eintragungen ins Bonusheft, um einen höheren Zuschuss zu erhalten, und
- von den Angaben auf dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes.
Da die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Festzuschuss geben, bleibt der Patient meist auf einem gewissen Teil der Kosten sitzen. Damit dieser Teil möglichst gering ausfällt, empfiehlt sich bei Zeiten eine Zahnzusatzversicherung, mit deren Hilfe zwischen 80 bis 100 % der anfallenden Kosten für eine Zahnbrücke rückerstattet werden können. Besondere Regelungen gelten z. B. auch für Hartz-IV-Empfänger, obgleich hier natürlich immer die Wirtschaftlichkeit das oberste Gebot ist, was bedeutet, dass im Regelfall nur die Kosten für die Krankenkassen-Festzuschüsse erstattungsfähig sind. Über die Regelversorgung hinausgehende ästhetische Gesichtspunkte finden dann allerdings keine Beachtung mehr. So werden beispielsweise Zähne im sichtbaren Gebissanteil von der Kasse teilverblendet bezuschusst. Im hinteren Mundraum ist die Bezuschussung von Keramikverblendungen hingegen ausgeschlossen.