Fehlende Zähne bedeuten immer eine Einschränkung im Kauverhalten. Sie können außerdem zu
- Verschiebungen innerhalb der Zahnleiste,
- Bissfehlern und
- schließlich zu Kiefergelenkschmerzen und weiterem Zahnverlust
führen. Je nach Lokalisierung der Zahnlücke im Gebiss leidet auch die Zahnästhetik.
Ein fehlender Zahn lässt sich durch ein Implantat oder eine Zahnbrücke ersetzen und damit auch die Zahnlücke schließen.
Zähne und Zahnlücken unterscheiden sich von Mensch zu Mensch. Daher müssen Zahnbrücken individuell eingepasst werden. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten des Lückenschlusses zur Verfügung.
Bei den Zahnbrücken unterscheidet man daher die folgenden Formen:
- Freiendbrücken bzw. Extensionsbrücken,
- Schaltbrücken,
- Klebebrücken,
- Teleskopbrücken,
- Implantatbrücken,
- Zahn-Implantat-Verbundbrücken,
- Provisorische Zahnbrücken,
- Langzeit-provisorische Zahnbrücken.
Die „Mutter aller Brücken“, oder die sogenannte Basisbrücke, ist die Freiendbrücke. Das ist ein festsitzender künstlicher Zahnersatz. Er wird mithilfe einer künstlichen Zahnkrone an einem Pfeilerzahn, also einem Zahn, der an die Zahnlücke angrenzt, festzementiert.
Bei der Überbrückung mehrerer nebeneinander liegender Zahnlücken kann eine verlängerte Freiendbrücke, eine „Extensionbrücke“, genutzt werden.
Eine Zahnbrücke "überbrückt" eine Zahnlücke im Gebiss © Alex Mit AdobeStock
Die Befestigung an nur einem einzigen verbliebenen Pfeilerzahn reicht jedoch meist nicht aus, um die enormen Kaukräfte auszuhalten. Daher kommt es bei Freiendbrücken häufiger nach ein paar Jahren zu Zahnbrüchen an den Pfeilerzähnen. Aus diesem Grund wird die Freiendbrücke heutzutage nur noch sehr selten eingesetzt.
Wird eine Zahnlücke hingegen von zwei Zähnen begrenzt, kann der Zahnarzt eine Schaltbrücke anpassen. Diese wird als fester Zahnersatz an den beiden Pfeilerzähnen rechts und links der Lücke verankert. Muss einer der beiden Pfeilerzähne durch ein Implantat ersetzt werden, spricht man von der sogenannten Implantatbrücke.
Bei Kindern ist es nicht möglich, Implantate zu setzen, um bei massivem Zahnverlust künstliche Pfeilerzähne (Ankerzähne) zu schaffen. Sie befinden sich im Wachstumsprozess und das Skelett und somit auch der Kiefer unterliegt Änderungenen.
Größere Lücken lassen sich bei Kindern mit Klebebrücken schließen. Eine echte Überkronung entfällt bei den Klebebrücken, sodass die Pfeilerzähne sehr viel schonender und nur leicht angeschliffen werden müssen. Die eigentliche Zahnbrücke wird anschließend mittels Metall und spezieller Ätztechnik mit dem Zahnmaterial verschmolzen ("verklebt").
Provisorische Zahnbrücken wiederum werden nur temporär eingesetzt, bis das Labor den eigentlichen Zahnersatz angefertigt hat. Das Provisorium
- schließt vorübergehend die sonst sichtbare Zahnlücke,
- verhindert Fehlstellungen der Zähne und
- schützt die abgeschliffenen und vorbereiteten Pfeilerzähne vor Beschädigung beim Kauen.
Provisorische Zahnkronen bestehen aus Kunststoff. Der Zahnarzt stellt sie meist selbst mittels Abformtechniken her.
Verschiedene Materialien kommen bei Zahnbrücken zum Einsatz. Die folgenden Werkstoffe sind weit verbreitet:
- Edelmetalle (z. B. Gold),
- Nicht-edelmetallische Stoffe (NEM),
- Keramik,
- Verbundmaterialien sowie
- Metallkeramik.
Wer gegen Metalle allergisch ist, sollte sich eher für eine Zahnbrücke aus Keramik entscheiden. Zahnbrücken aus Vollkeramik oder mit Keramikverblendung sehen zudem aus wie ein natürlicher Zahn. Sie passen sich somit elegant in die bestehenden Zahnreihen ein.
Der Zahnarzt kann sogar die exakte Färbung der angrenzenden Zähne nachahmen lassen, was das Gesamtbild deutlich verbessert.
Der größte Nachteil der Zahnbrücke ist, dass sie selbst bei guter Mundhygiene und Zahnpflege meist kaum länger als zehn Jahre hält. Dann muss sie ersetzt werden, sofern das möglich ist. In vielen Fällen sind die tragenden Pfeilerzähne durch die jahrelange Belastung durch das Kauen jedoch stark geschädigt oder sogar abgestorben.
Die Mundpflege wird zudem dadurch erschwert, dass die Zahnbrücke fest verankert oder verklebt ist. Ein künstliches Gebiss lässt sich herausnehmen und regelmäßig reinigen, die Brücke allerdings nicht.
Auch Knochenabbau im Kiefer unterhalb der Zahnbrücke ist möglich. Die Zahnbrücke ist nicht im Kiefer verankert und der Knochen an der Zahnlücke daher auch nicht beansprucht. Deswegen kann es zu Knochenabbau kommen.
Von Vorteil sind Zahnbrücken aber im Vergleich mit Zahnprothesen. Zahnbrücken sitzen perfekt und können weniger Druckstellen am Zahnfleisch verursachen als Zahnprothesen. Darüber hinaus bietet die feste Verankerung innerhalb der Zahnreihe einen festeren Biss, was die Kaufunktion erhält. Anders als bei Zahnprothesen lastet der Kaudruck bei der Zahnbrücke auch nicht allein auf dem Zahnfleisch. Stattdessen wird der Druck über die Pfeilerzähne bis in den Kieferknochen weitergeleitet.
Je nach der Anzahl der zu überbrückenden Zähne sowie nach der Art des Materials für die Brücke können die Preise sehr stark variieren. Typischerweise liegen sie aber zwischen 500 und 3.000 €. Die genauen Kosten der individuellen Heilbehandlung erfahren Patienten im Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt. Er erstellt einen auch für die Krankenkassen wichtigen Heil- und Kostenplan.
Die Kosten für Zahnbrücken und Zahnersatz im Allgemeinen hängen von diesen Faktoren ab:
- vom behandelnden Zahnarzt,
- von den Kosten des Zahntechniklabors,
- von der Art der einzusetzenden Zahnbrücke,
- vom Herstellungsort (Inland oder Ausland),
- vom Material der Zahnbrücke (Keramik, Gold, Metalllegierung,…),
- von den regelmäßigen Eintragungen ins Bonusheft, um einen höheren Zuschuss zu erhalten, und
- von den Angaben auf dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes.
Da die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Festzuschuss geben, muss der Patient meist einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Damit dieser Teil möglichst gering ausfällt, empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung. Damit können 80 bis 100 % der anfallenden Kosten für eine Zahnbrücke rückerstattet werden.
Besondere Regelungen gelten z. B. auch für Bürgergeldempfänger. Hier ist die Wirtschaftlichkeit das oberste Gebot. Das bedeutet, dass im Regelfall nur die Kosten für die Krankenkassen-Festzuschüsse erstattungsfähig sind. Über die Regelversorgung hinausgehende ästhetische Gesichtspunkte finden dann allerdings keine Beachtung.
So werden beispielsweise Zähne im sichtbaren Gebissanteil von der Kasse teilverblendet bezuschusst. Im hinteren Mundraum ist die Bezuschussung von Keramikverblendungen hingegen ausgeschlossen.