Risikoschwangerschaft | Spezialisten finden & Infos

Eine chronische Erkrankung ist in den meisten Fällen heute kein Hindernis mehr für eine Schwangerschaft. Während früher beispielsweise Frauen mit Diabetes, Epilepsie oder Multipler Sklerose eine Schwangerschaft vermeiden sollten, sind diese Erkrankungen heute kein Grund mehr, schwanger zu werden. Dennoch müssen Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind bekannt sein, um eine optimale Betreuung während der Schwangerschaft, beispielsweise durch angepasste Medikamenteneinnahme, zusätzliche Vorsorgetermine oder durch ergänzende Untersuchungsmethoden, zu gewährleisten. In den Mutterschafts-Richtlinien sind Kriterien für eine Risikoschwangerschaft definiert, die sich entweder der Krankengeschichte der Mutter oder den schwangerschaftsverbindenden Risikofaktoren zuordnen lassen.

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Risikoschwangerschaft - Weitere Informationen

Risikoschwangerschaft: Definition

Bei einer Risikoschwangerschaft liegen entweder aufgrund der Krankengeschichte der werdenden Mutter (sogenannte anamnestische Risiken) oder durch einen Untersuchungsbefund während der aktuellen Schwangerschaft (schwangerschaftsverbindende Risiken) bestimmte Situationen vor, die das Risiko für Komplikationen während der Schwangerschaft oder während der Geburt im Vergleich zu einer „normalen Schwangerschaft“ erhöhen. Daher geht eine Risikoschwangerschaft mit einer engmaschigeren und intensiveren medizinischen Versorgung und Betreuung von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und Geburt einher.

Eine Risikoschwangerschaft bedeutet nicht, dass für Mutter und/oder Kind eine akute Gefahr besteht. Bei etwa 75 Prozent der Schwangerschaften liegen Schwangerschaftsrisiken nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vor, die im Mutterpass auch erfasst werden. Aber nur 40 bis 50 Prozent der Schwangerschaften werden als Risikoschwangerschaft eingestuft, gleichzeitig kommen etwa 97 Prozent der Kinder gesund zur Welt.

In bestimmten Situationen können Risikoschwangerschaften mit einer Risikogeburt einhergehen. Dies gilt z.B. bei folgenden Befunden:

  • Frühgeburt
  • Placenta praevia (Risiko einer Blutung oder vorzeitige Plazentaablösung)
  • Sämtliche Diskrepanzen zwischen Kindsgröße oder -lage und Geburtswegen

Einstufung einer Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft

Durch die ärztliche Schwangerenvorsorge sollen Risikoschwangerschaften und Risikogeburten möglichst frühzeitig erkannt werden. Im Rahmen eines Gespräches (Anamnese), in dem sich der Arzt beispielsweise nach zurückliegenden und aktuellen Krankheiten und Beschwerden, Schwangerschaften und Geburten sowie Medikamenteneinnahmen erkundigt, und anschließenden Untersuchungen werden Krankheiten und sonstige Umstände dahingehend bewertet, ob sie ein erhöhtes Gesundheitsrisiko während der Schwangerschaft oder der Geburt für die werdende Mutter und/oder das Kind bedeuten könnten. Anhand dieser Risikoeinschätzung können dann gezielt die therapeutischen und insbesondere präventiven Maßnahmen zur individuellen Schwangerenvorsorge geplant werden.

In Deutschland regeln die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses die ärztliche Betreuung der gesetzlich Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, insbesondere den Umfang und Zeitpunkt der Vorsorge-, diagnostischen und therapeutischen Leistungen. In diesen Kriterien ist damit auch festgelegt, welche anamnestischen und schwangerschaftverbindenden Faktoren dazu führen, dass eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft wird.

Krankengeschichte der werdenden Mutter – die anamnestischen Risiken

In die Bewertung etwaiger anamnestischer Risiken gehen Faktoren wie Lebensalter, aktuelle und zurückliegende Erkrankungen, vorgenommene chirurgische Eingriffe sowie Komplikationen beziehungsweise bestimmte Umstände bei vorangegangenen Schwangerschaften und Geburten ein. In den Mutterschafts-Richtlinien sind Kriterien, die mit einem erhöhten Schwangerschaftsrisiko verbunden sind, aufgelistet.

Chronische Erkrankungen

Studien haben ergeben, dass jede fünfte schwangere Frau eine chronische Erkrankung aufweist, diese jedoch ohne ein erhöhtes Risiko für Komplikationen während der Schwangerschaft einhergehen verglichen mit Schwangeren ohne chronische Erkrankung. Daher handelt es sich bei einer Schwangeren mit einer chronischen Erkrankung nicht zwangsläufig auch um eine Risikoschwangerschaft. Zu den Erkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für Mutter und/oder Kind bedeuten können, gehören zum Beispiel:

Alter der Mutter

Erstgebärende über 35 Jahre sowie Erstgebärende unter 18 Jahre zählen genauso zu den Risikoschwangerschaften wie Mehrgebärende über 40 Jahre.

Nicht nur die Fruchtbarkeit sinkt mit zunehmendem Lebensalter der Frau (insbesondere ab 30), auch die Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomenanomalie beim Kind nimmt ab einem Alter von 35 deutlich zu. Die meisten Feten mit Chromosomenanomalien sind jedoch so schwerwiegend, dass sie bereits im Mutterleib absterben. Beispielsweise ist nur etwa jedes zweite Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) lebensfähig. So beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind mit Down-Syndrom lebend geboren wird,

  • mit 25 Jahren 1:1300 (0,08%),
  • mit 35 Jahren 1:365 (0,27%) und
  • mit 45 Jahren 1:30 (3,3%).

Darüber hinaus geht ein höheres Alter der Mutter mit einem höheren Risiko für eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung der Mutter einher, wie beispielsweise Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck.

Alter des Vaters

Das Alter des Vaters spielt bei der Entstehung von bestimmten Krankheiten des Kindes, aber auch für manche Schwangerschaftsrisiken eine Rolle. Laut einer Studie der Universität Zürich scheinen beispielsweise sehr junge Väter zu einem erhöhten Risiko für Down-Syndrom beizutragen. Das Frühgeburtsrisiko soll nach einer Untersuchung der dänischen Universität Aarhus bei Schwangerschaften deutlich erhöht sein, wenn die Väter bereits 50 oder älter sind.

Geburtshilfliche und gynäkologische Risikofaktoren

Grundsätzlich haben Vielgebärende mit mehr als vier Kindern aufgrund eines erhöhten Risikos für genetische Defekte, einer Plazentainsuffizienz (das ungeborene Kind kann nicht ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden) ein erhöhtes Risiko. Aufgrund möglicher geburtsmechanischer Risiken infolge einer Überbeanspruchung des mütterlichen Organismus, ergibt sich daraus ein erhöhtes Risiko für Komplikationen unter der Geburt.

Wenn es bereits bei vorangegangenen Schwangerschaften zu Komplikationen, beispielsweise hinsichtlich Geburtstermin, Fehlgeburten oder Mehrlingsschwangerschaften, gekommen ist, liegt auch für die aktuelle Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft vor. Im Einzelnen betrifft dies folgende Umstände:

  • Mehrfache Fehl- oder Frühgeburten
  • Totgeborene oder schwer beeinträchtigte Kinder im Vorfeld
  • Entbindung von Kindern mit einem Gewicht über 4000 Gramm (sogenannte Makrosomie) oder einer Unterentwicklung (sogenannte Hypotrophie oder Wachstumsretardierung) im Vorfeld
  • Mehrlingsschwangerschaften oder -geburten im Vorfeld
  • Komplikationen im Rahmen vorheriger Entbindungen: atypische Plazentalokalisation (Placenta praevia), vorzeitige Plazentaablösung (Abruptio placentae), Nachgeburtsblutungen (postpartale Blutungen), Gerinnungsstörungen, Krämpfe oder durch ein Blutgerinnsel verursachter Gefäßverschluss (Thromboembolie)

Zu den gynäkologischen Risikofaktoren zählen die folgenden:

  • Durchführung einer Sterilitätsbehandlung
  • Chirurgische Eingriffe an der Gebärmutter, unter anderem Kaiserschnitt, Entfernung eines Myoms beziehungsweise gutartigen Tumors der Gebärmuttermuskulatur oder aufgrund einer Fehlbildung der Gebärmutter

Schwangerschaftsverbindende Risiken

Bestimmte gesundheitliche Probleme können sich erst im Laufe der Schwangerschaft entwickeln oder zeigen, die dann das Risiko für Komplikationen im weiteren Schwangerschaftsverlauf erhöhen. Sobald das Risiko durch eine Untersuchung, zum Beispiel im Rahmen einer Schwangerenvorsorge, festgestellt wurde, gilt die Schwangerschaft dann als Risikoschwangerschaft.

Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen

Schwangerschafts-Hochdruck ist entscheidend verantwortlich für Erkrankungen und Komplikationen sowie Sterblichkeit von Mutter und Kind während einer Schwangerschaft, weshalb Schwangere mit erhöhtem Blutdruck zu den Risikoschwangerschaften gezählt werden. Zu den hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen gehören unter anderem:

  • Gestationshypertonie: erhöhter Blutdruck der Mutter nach der 20. Schwangerschaftswoche
  • Präeklampsie: erhöhter Blutdruck und zusätzlich Eiweiß im Urin
  • Eklampsie: im Rahmen einer Präeklampsie auftretende Krampfanfälle
  • HELLP-Syndrom: Auflösung der roten Blutkörperchen, erhöhte Leberenzyme, erniedrigte Zahl an Blutplättchen

Blutgruppeninkompatibilität

Besteht eine Inkompatibilität aufgrund unterschiedlicher Blutgruppen und Rhesusfaktoren (vor allem bei negativem Rhesus-Faktor der Mutter) zwischen Mutter und Kind, kann die Mutter Antikörper (zumeist kurz vor der Geburt) gegen die roten Blutkörperchen ausbilden. Diese führen bei einer weiteren Schwangerschaft zu einer Reaktion des mütterlichen Immunsystems auf das Baby, das dadurch geschädigt werden kann.

Gynäkologische Faktoren

Auch in folgenden Situationen wird von einem erhöhten Risiko für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft ausgegangen:

  • Mehrlingsschwangerschaften und anormale Lage des Kindes in der Gebärmutter, z.B. Querlage
  • Blutungen aus der Gebärmutter (uterine Blutungen)
  • Drohende Frühgeburt bei frühzeitigen Wehen oder Muttermundschwäche (Zervixinsuffizienz)
  • Überschreitung oder Unklarheit bezüglich des Geburtstermins

Weitere Risikofaktoren

  • Anämie: Blutarmut, verminderter Hämoglobin-Wert (Hb-Wert)
  • Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)

Engmaschige Vorsorge bei Risikoschwangerschaften

Aufgrund des erhöhten Risikos für die werdende Mutter und das ungeborene Kind bedürfen Risikoschwangerschaften einer intensiveren Vorsorge. Daher finden bei Vorliegen einer Risikoschwangerschaft engmaschigere Untersuchungen statt:

  • bis zur 32. Schwangerschaftswoche häufiger als im Vierwochenabstand und
  • in den letzten 8 Schwangerschaftswochen häufiger als im Zweiwochenturnus.

In besonders kritischen Fällen kann die Schwangere in den letzten Wochen auch zur stationären Überwachung in ein entsprechendes Krankenhaus mit perinatologischer Betreuung (also die gesundheitliche Versorgung von Schwangeren und Fötus kurz vor und nach der Geburt) überwiesen werden. Hierbei entscheidet die werdende Mutter, welche Untersuchungen oder Maßnahmen sie letztendlich durchführen lässt, weshalb ein vertrauensvolles Verhältnis zum Arzt in der Schwangerschaft besonders wichtig ist.

Bei Risikoschwangerschaften können in Abhängigkeit von Befund und Anamnese zusätzlich zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen weitere Untersuchungen erforderlich sein:

Standard-Sonographie

Eine Standard-Ultraschalluntersuchung wird in folgenden Situationen empfohlen:

  • Bei wiederholten Blutungen der Gebärmutter
  • Bei gestörter Frühschwangerschaft
  • Bei Frühschwangerschaft mit liegendem Intrauterinpessar (Spirale)
  • Bei Gebärmuttervergrößerung durch mehrere Myome (Uterus myomatosus) und Zysten oder solide Geschwulste der Eileiter oder Eierstöcke (Adnextumor)
  • Zur Muttermundmessung bei Verdacht auf Muttermundschwäche
  • Bei vorzeitigem Blasensprung und/oder Wehentätigkeit
  • Zur Verlaufskontrolle bei bestehender fetaler Anomalie oder Erkrankung
  • Bei Verdacht auf vorzeitige Plazentaablösung
  • Zur Kontrolle bei gestörtem Geburtsverlauf

Erweiterte Ultraschalluntersuchung

Mithilfe eines hochauflösenden Ultraschallgeräts lassen sich die Organe noch genauer ansehen, daher wird diese Untersuchung auch Feindiagnostik-Sonographie genannt. Sie kann in folgenden Situationen zum Einsatz kommen:

  • Zur Kontrolle des fetalen Wachstums bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen des Kindes
  • Zur Überwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
  • Zur Kontrolle des Plazentasitzes bei nachgewiesener Placenta praevia (Lage des Mutterkuchens vor dem inneren Muttermund)
  • Zur Kontrolle bei erstmaligen Blutungen innerhalb der Gebärmutter
  • Bei Verdacht auf Lageanomalien ab der 36. Schwangerschaftswoche

Dopplersonographie

Eine Untersuchung der Gefäße und des Blutflusses mittels eines speziellen Ultraschallgeräts erfolgt beispielsweise in folgenden Situationen:

  • Bei Verdacht auf fetale Wachstumsstörungen, Erkrankungen oder Fehlbildungen
  • Bei hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen
  • Zur Kontrolle des Zustands nach Fruchttod oder nach Präeklampsie/Eklampsie
  • Bei Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
  • Bei unterschiedlichem Wachstum bei Mehrlingen
  • Bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen

Kardiotokographische Untersuchungen (Herzton-Wehen-Schreiber)

Die Kardiotokographie (CTG) ist die gleichzeitige Aufzeichnung der kindlichen Herztöne sowie der Wehentätigkeit und dient der Früherkennung kindlicher Probleme.. Gemäß Mutterschafts-Richtlinien sollte eine CTG

  • vor der 28. Schwangerschaftswoche bei bestehendem Verdacht auf eine vorzeitige Wehentätigkeit und bei Wehenhemmung durch Medikamente oder
  • ab der 28. Schwangerschaftswoche bei festgestellten Herztonveränderungen

durchgeführt werden.

Weitere Untersuchungen

Im Rahmen einer Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) wird über eine Kanüle, die durch die Haut bis in Fruchtblase vorgeschoben wird, Fruchtwasser entnommen. Dieses kann dann beispielsweise auf manche Chromosomenanomalien, Erbkrankheiten und einige weitere Erkrankungen, Infektionen, Blutgruppenunverträglichkeit und Lungenreife bei drohender Frühgeburt untersucht werden. Eine Amniozentese sollte idealerweise zwischen der 14. und 19. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Dagegen ist die Chorionzottenbiopsie (Mutterkuchenpunktion) bereits in der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche möglich. Auch bei der Chorionzottenbiopsie wird eine Kanüle über die Bauchdecke eingeführt, die Fruchtblase wird allerdings nicht durchstochen, es wird lediglich von den Chorionzotten eine Gewebeprobe entnommen. Auch mit dieser Untersuchungsmethode lassen sich Chromosomenanomalien und manche Erbkrankheiten abklären.

Quellen

  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe et al. (2019) Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen: Diagnostik und Therapie. S2k-Leitlinie. AWMF-Register-Nr.: 015-018. https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-018l_S2k_Diagnostik_Therapie_hypertensiver_Schwangerschaftserkrankungen_2019-07.pdf
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (2019) Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) in der Fassung vom 10. Dezember 1985, zuletzt geändert am 22. März 2019. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1829/Mu-RL_2019-03-22_iK_2019-05-28.pdf
  • Kersten I et al. (2014) Chronic diseases in pregnant women: prevalence and birth outcomes based on the SNiP-study. BMC Pregnancy Childbirth 14: 75. https://bmcpregnancychildbirth.biomedcentral.com/articles/10.1186/1471-2393-14-75
  • Newberger D (2000) Down Syndrome: Prenatal Risk Assessment and Diagnosis. Am Fam Physician. 62(4): 825-832
  • Steiner B et al. (2015) An unexpected finding: younger fathers have a higher risk for offspring with chromosomal aneuploidies. European Journal of Human Genetics 23: 466-472
  • Zhu JL et al. (2005) Paternal age and preterm birth. Epidemiology 2005 16(2): 259-262
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