Nach der Hüft-OP: Ärzte & Infos zur Nachbehandlung

Nach dem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks sind einige Regeln zu beachten. Sie stellen sicher, dass die Hüftprothese gut einwächst und die Wunden gut verheilen. Außerdem helfen sie dabei, das neue Gelenk möglichst lange zu erhalten und einen frühen Austausch zu vermeiden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie ausgewählte Spezialisten und Zentren für die Nachbehandlung nach einer Hüft-OP.

Empfohlene Spezialisten zur Nachbehandlung nach einer Hüft-OP

Artikelübersicht

Nach der Implantation des künstlichen Hüftgelenks - Weitere Informationen

Unmittelbar nach der Implantation des künstlichen Hüftgelenks bis zur Entlassung

Bei der minimal-invasiven OP-Technik kann man auf jegliche beschränkenden Lagerungshilfsmittel verzichten. Daher ist der Patient in der Lage, ab der ersten Stunde nach seiner Hüft-OP bei seiner Rehabilitation mitzuhelfen. Physiotherapeuten und Pflegekräfte werden ihn dabei anleiten.

Am ersten Tag nach der Operation kann er schon ein intensives Rehabilitationsprogramm beginnen.

Nachdem der Kompressionsverband abgenommen wurde, erhält der Patient ein leichtes Wundpflaster und Anti-Thrombose-Strümpfe. Anschließend starten die ersten Standübungen, und wenn der Patient sich sicher fühlt, beginnt die Gangschule.

Innerhalb der nächsten Tage wird sich dann der Zustand des Patienten schnell verbessern. Die Wunde zeigt nun keine Absonderung mehr, so dass der Patient auch ohne Probleme duschen kann. Er erlernt mit krankengymnastischer Hilfe das Treppensteigen. In Hüft- und Kniegruppen führt der Patient zusammen mit anderen Patienten Übungen durch.

Nach drei bis fünf Tagen wird nochmals der Sitz des künstlichen Hüftgelenks röntgenologisch kontrolliert.

Nach fünf bis sieben Tagen können insbesondere junge Patienten aus der Klinik entlassen werden. Sie benötigen dann keine volle Entlastung mehr an den Unterarmen (Gehhilfen). Bei Bedarf verlängert sich der Aufenthalt.

Die äußere Wundheilung ist nach 10 bis 14 Tagen abgeschlossen. Wenn selbstauflösendes Nahtmaterial verwendet wird, ist ein „Fadenziehen“ nicht mehr nötig. Wenn die Wunde trocken verheilt ist, kann ab diesem Zeitpunkt auf ein Wundpflaster verzichtet werden. Der vorliegende Bluterguss wird sich langsam wieder auflösen.

Gibt es Hilfsmittel für das Leben mit einem künstlichen Hüftgelenk?

Es gibt verschiedenen Hilfsmittel wie

  • Gehstützen,
  • Strumpfanzieher,
  • Greifzangen,
  • Toilettenaufsitze etc.

zur Erleichterung des Lebens mit einem künstlichen Hüftgelenk. Viele davon sind laut Heil- und Hilfsmittelverordnung von den Krankenkassen übernahmefähig, das heißt die Kasse übernimmt die Kosten dafür.

Bezüglich einer Verordnung sollte der Patient sich an seinen Behandler wenden.

Rehabilitation nach der Entlassung aus dem Krankenhaus

Es gibt verschiedene Formen der Rehabilitation für Patienten, die ein künstliches Hüftgelenk erhalten haben. Die letztendliche Wahl hängt vom Angebot des jeweiligen Kostenträgers und den Wünschen des Patienten ab.

Im Wesentlichen sind das

  • die Heilmitteltherapie,
  • die ambulante Rehabilitation und
  • die Anschlussheilbehandlung.

Der Patient sollte sich vor dem Krankenaufenthalt bei

  • seiner Krankenkasse oder
  • seinem Rentenversicherungsträger

erkundigen, welche Möglichkeiten für ihn in Betracht kommen.

Hüftprothese
Nach der Implantation eines solchen künstlichen Hüftgelenks sind einige Regeln zu beachten © bht2000 | AdobeStock

Die ersten Monate nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks

Der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks zielt darauf, dass der Patient wieder ins schmerzfreie Leben zurückkehren kann.

Doch es gibt auch einige Regeln zu beachten, damit sich der Körper an das neue Gelenk gewöhnen kann und es gut einheilt.

Auf Dauer beachten, auch nach der vollständigen Heilung

  • Schlafen wenn möglich in Rückenlage. Bei Seitenlage mit operiertem Bein oben sollten Sie sich angewöhnen, ein großes Kissen bzw. eine Decke zwischen die Knie zu legen.
  • Die operierte Hüfte auf Dauer nicht über 90° beugen.
  • Knie oder Füße nicht übereinanderschlagen. Weder im Sitzen noch im Stehen.
  • An- und Ausziehen von Strümpfen und Schuhen nur im Sitzen und ausschließlich mit Anziehhilfe. Auch das Waschen der Füße ist auf Dauer nur mit Hilfsmitteln (Langstielbürste) empfehlenswert. Fußpflege und Nagelschneiden von Hilfsperson durchführen lassen.
  • Auch auf Dauer sollte der Patient möglichst erhöhte Toiletten benutzen. Dies ist besonders bei großgewachsenen Patienten zu berücksichtigen. Als Faustregel gilt hier wie beim Sitzen, dass die Toilettenhöhe nicht tiefer als die Kniehöhe sein sollte.
  • Zu vermeiden ist unbedingt der Langsitz: Also das Sitzen mit gestreckten Beinen und starkes Vorneigen des Oberkörpers, um mit den Händen die Füße zu erreichen.
  • Gehen nur in geschlossenem festen Schuhwerk mit griffiger Sohle.
  • Beim Bücken das gesunde Bein nach vorne in leichte Beugung bringen und das operierte Bein gestreckt nach hinten stellen.
  • Besonders bei tieferliegenden Autositzen ist auf das Unterlegen einer dicken Sitzerhöhung zu achten.

Die ersten drei Monate (bis zum Abschluss der inneren Wundheilung)

  • Vollbelastung ist in der Regel erlaubt (bei Abweichungen wird der Patient vom Behandler informiert).
  • Schlafen für 14 Tage in Rückenlage, anschließend ist auch die Seitenlage möglich. Beachten Sie dazu aber die obenstehenden Hinweise! Für das Kunstgelenk ist es am besten, wenn die Patienten die ersten drei Monate nur auf dem Rücken schlafen.
  • Ein- und Aussteigen aus dem Bett nur über die operierte Seite.
  • Unterarmstützen im Kreuz-Gang nur bis zum Erlangen der selbstständigen Gangsicherheit. Die Nutzung von nur einer Gehhilfe führt meist zu einem asymmetrischen Gangbild.
  • eine Drehung des Oberkörpers bei „festgestellten“ Beinen (z.B. beim Umdrehen, Türen schließen, Sitzdrehung).
  • Das operierte Bein nicht nach innen/außen drehen (abhängig vom Zugang) und immer leicht abgespreizt halten (breitbeiniger Sitz).
  • Der Patient sollte versuchen, immer erhöht mit zwei Armlehnen zum Abstützen zu sitzen. Faustregel: Sitzhöhe sollte der Kniehöhe entsprechen. Zu vermeiden ist unbedingt das tiefe Sitzen in Sesseln oder auf Sofas. Ist der Patient zu Besuch, sollte er notfalls nach Kissen oder einer Decke zum Unterlegen fragen.
  • Möglichst Nutzung von erhöhten Toiletten.
  • Zu vermeiden ist das Baden in der Badewanne wegen der Rutsch- und Luxationsgefahr.
  • Schuhwerk: Nur geschlossene feste Schuhe mit griffiger Sohle.
  • Beim Treppensteigen sollte der Patient immer eine Hand am Geländer führen. Solange er noch Unterarmstützen verwendet, gilt folgende Regel: Treppauf: gesundes Bein vor, operiertes Bein mit Stützen nachsetzen. Treppab: operiertes Bein mit Stützen vor, gesundes Bein nachsetzen.
  • Strümpfe und Schuhe an- und ausziehen: Nur im Sitzen und ausschließlich mit Anziehhilfe.
  • Beim Schwimmen sollte der Patient keine Brustschwimmbewegungen (Froschschlag) mit den Beinen machen. Beine nur wie beim Crowlstil gestreckt bewegen.
  • Autofahren ist erst nach Wiedererlangung der vollen Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr möglich. Der Patient muss dann in der Lage sein, ohne Unterarmstützen sicher zu laufen. Patienten nach rechtsseitigem Kunstgelenkersatz sollten erst nach sechs Wochen selbstständig PKW fahren. Dann sollten sie im operierten Bein genügend Muskelkraft aufbringen können, um im Notfall schnell bremsen zu können. Als Beifahrer kann der Patient ab dem Zeitpunkt der Krankenhausentlassung unter Beachtung der genannten Regeln mitfahren.
  • Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sollte der Patient vorn einsteigen. Er sollte den Fahrer bitten, erst anzufahren, wenn er sicher sitzt. In den ersten drei Monaten grundsätzlich kein Busfahren im Stehen. Beim Aussteigen nicht schon während der Fahrt aufstehen und zur Ausgangstür laufen. Suchen Sie sich einen Sitzplatz an der Tür oder bitten Sie einen Mitfahrer, den Türöffner zu betätigen. Setzen Sie sich ausschließlich mit Blick nach vorn oder hinten, nicht seitlich.

Die Operationswunde ist schon nach 14 Tagen dicht verschlossen. Die innere Wundheilung benötigt jedoch deutlich länger. So ist die Ausbildung einer straffen sogenannten Hüftgelenks-Neo-Kapsel erst innerhalb von drei Monaten nach Ende der Bindegewebsneubildung als abgeschlossen zu betrachten. Erst dann gilt das künstliche Hüftgelenk als im Knochen integriert und stabil.

Halten Sie sich an die Regeln, um die Heilung nicht zu verzögern.

Nach 3 Monaten

Grundsätzlich kann der Patient ab diesem Zeitpunkt sein gewohntes Leben mit kleinen Einschränkungen wiederaufnehmen.

Zu beachten ist: Stürze sind mit einem künstlichen Hüftgelenk unbedingt zu vermeiden. Ein Knochenbruch im Bereich des künstlichen Hüftgelenks ist außerordentlich schwierig zu behandeln und bedarf einer langwierigen Heilung. Begeben Sie sich daher nicht in Situationen, in denen es ein erhöhtes Sturzrisiko gibt!

  • Das operierte Bein nicht nach innen/außen drehen (abhängig vom Zugang) und immer leicht abgespreizt halten (breitbeiniger Sitz).
  • Keine Drehung des Oberkörpers bei „festgestellten“ Beinen (z. B. beim Umdrehen, Türen schließen, Sitzdrehung).
  • Geschlechtsverkehr vorsichtig.
  • Duschen nun normal im Stehen unter Nutzung einer rutschfesten Matte.
  • Baden in der Badewanne ebenfalls unter Nutzung einer rutschfesten Matte. Beim Einsteigen in die Badewanne Beine bewusst gespreizt halten und das operierte Bein nach hinten.

Nach 6 Monaten

  • Am besten Nutzung von Haltegriffen und Badewannensitz.
  • Treppensteigen nun auch im Wechselschritt freihändig möglich.
  • Autofahren sollte nun uneingeschränkt möglich sein. Beachten Sie die oben stehenden Einstieghinweise weiterhin.
  • Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Patient nun auch im Stehen fahren. Seitliche Bewegungen des Kunstgelenkes sind beim Anfahren und Bremsen schmerzhaft. Daher sollten Sie beim seitlichen Sitzen quer zur Fahrtrichtung darauf achten, mit der operierten Seite an einer Wand oder einer Stütze zu sitzen.
  • Haushalt- und Gartenarbeiten sind nun wieder mit gewissen Einschränkungen möglich. Der Patient sollte grundsätzlich die Hauptregeln des Hüftprothesenträgers berücksichtigen. Er sollte seine Hilfsmittel auch im Garten benutzen. Bei der Arbeit langsam und bedächtig vorgehen und die Arbeit anfangs in kleine zeitliche Etappen mit Ruhepausen einteilen. Zu vermeiden ist das Besteigen von Leitern und Gerüsten sowie das Heben von schweren Lasten.
  • Beim Einkauf gilt: Lieber häufiger kleine Erholungen. Der Patient sollte hierbei seine Einkäufe am besten im Rucksack auf dem Rücken tragen oder einen Einkaufswagen benutzen.

Was ist mit Sport nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks?

Mit einem künstlichen Hüftgelenk können Sie regelmäßig Sport treiben. Dabei gilt im Wesentlichen folgender Grundsatz: Keine Sportarten mit

  • schnellem Richtungswechsel,
  • Körperkontaktmöglichkeit,
  • Stauchung und
  • vermehrter Sturzgefahr.

Im Folgenden haben wir einige aus unserer Sicht unbedenkliche Sportarten aufgelistet:

  • Golf: Dabei sind aber eine korrekte Schlagtechnik und ein guter Stand zwingend notwendig.
  • Power-/Nordic Walking: Im Gegensatz zum Joggen kommt es hierbei nicht zu einer Stauchung.
  • Krafttraining: Nur geführte Bewegungen in einer Bewegungsachse. Dies bedingt die Nutzung von Trainingsgeräten und den Verzicht auf Freihandtraining.
  • Radfahren: Radfahren ist bei richtiger Sitzposition und Sattelhöhe ein idealer Sport. Der Patient sollte zunächst auf dem Heimtrainer trainieren, bevor er auf die Straße geht. Er sollte den Sattel so einstellen, dass er mit beiden Füßen sicher auf dem Boden stehen kann. Es ist ein Rad mit tiefem Einstieg ohne Horizontalstange zu nutzen. Ein spezieller Arthrose-/Drehsattel ist ebenfalls sehr hilfreich.
  • Rudern: Rudern ist bei Beachtung der 90°-Beugeregel unbedenklich.
  • Schwimmen: Beim Schwimmen ist nach einem Jahr auch der Bruststil unbedenklich möglich.
  • Skilanglauf: Skilanglauf in ebenem Gelände unter Verzicht auf den Skatingschritt ist unbedenklich. Jedoch sollte der Patient auf zu starkes hinteres Durchstrecken des Schwungbeines verzichten.
  • Tanzen: Tanzen ist beim Verzicht auf schnelle Wechselschritte und Oberkörperdrehungen möglich. Dabei lieber nur kleinschrittige Drehungen tanzen.
  • Alpines Skilaufen und Snowboarden: Alpines Skilaufen und Snowboarden ist grundsätzlich wegen der Sturzgefahr und der Möglichkeit der Beinverdrehung bedenklich. Nur guten Skifahrern mit einer kräftigen Muskulatur gelingt es, wieder zum sicheren Alpinskilaufen zurückzukehren.
  • Tennis: Für Tennis gilt dasselbe wie für alpines Skilaufen.
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