Schönheit ist relativ, heißt es. Abweichungen von der Norm, als Laune der Natur, altersbedingt oder als Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, werden von unseren Mitmenschen schneller wahrgenommen und schränken zum Teil das soziale Leben der Betroffenen ein. Um diesen Menschen helfen zu können – mit medizinischer Indikation oder auch nur aus reinem Optimierungswunsch –, gibt es die Spezialisten für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
- Brustvergrößerung/Brustverkleinerung/Bruststraffung,
- Körperformung, z. B. Bauchstraffung, Oberarm- oder Gesäßstraffung
- Genital-Chirurgie,
- Ästhetische Chirurgie des Gesichtes (Face-Neck-Lift mit SMAS, Stirnlift, Ober- und Unterlidkorrekturen, Lippenformung, Nasenkorrekturen etc.)
- Faltenbehandlung mit Botox, Hyaluronsäure, Laser oder Eigenfettunterspritzung,
- Eigenhaartransplantationen
In Deutschland lassen sich jährlich etwa 16.000 bis 20.000 Frauen die Brust vergrößern @ Roman / AdobeStock
Behandlungen, die der Wiederherstellung von Funktion oder Ästhetik nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung dienen, werden in der Regel als „Leistungen mit medizinischer Indikation“ von den Krankenkassen übernommen. Das gleiche gilt auch bei zum Teil das Aussehen sehr stark einschränkenden Geburtsdefekten, wie den Kiefer- und Gaumenspalten oder Lähmungserscheinungen z.B. einzelner Gesichtsmuskeln.
Anders sieht die Sachlage jedoch bei reinen „ästhetischen Optimierungswünschen“ der Patienten aus. Diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Dies gilt vor allem für die Behandlung des „alternden“ Gesichtes, Faltenbehandlungen im Zuge des Anti-Agings, für Brustvergrößerungen, die Fettabsaugungen zur ästhetischen Verbesserung von Körperformen, Penisverlängerungen sowie die Anpassung der Nasenform.
Laut Statistik wurden im Jahr 2021 etwa 306.300 Botox-Behandlungen in Deutschland durchgeführt @ Roman /AdobeStock
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie weist die folgenden drei Punkte aus, die für Spezialisten im Fach Ästhetische Chirurgie zwingende Grundvoraussetzung sein sollten, um eine hohe Qualität in der Patientenversorgung zu sichern:
- Spezialisten für Plastische und Ästhetische Chirurgie tragen den Facharzttitel für Plastische Ästhetische und Wiederherstellende Chirurgie. Dieser setzt eine sechsjährige Facharztausbildung voraus.
- Die Fachärzte sollen im Fachgebiet der Ästhetischen Chirurgie mindestens seit zwei Jahren selbstständig in eigener Praxis oder Klinik tätig sein.
- Jeder Spezialist für Ästhetische Chirurgie nimmt regelmäßig an fachlichen Fortbildungen teil, besucht einschlägige Kongresse und Workshops, um das eigene Wissen aktuell zu halten.
Informieren Sie sich als Patient am besten im Vorfeld über die Klinik und das ärztliche Personal in der Ästhetischen Chirurgie, ob diese die oben genannten Kriterien einhalten.
Zusätzlich zum Weiterbildungsverhalten im Fachgebiet sollten Spezialisten für Ästhetische Chirurgie auch über ausreichend praktische Erfahrungen im Fachgebiet verfügen. Fragen Sie also gezielt nach dem Umfang der erbrachten Leistungen pro Jahr. Eine Fachklinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie sollte danach den Hauptteil ihrer Zeit mit Operationen aus dem Fachgebiet füllen können und über hohe Erfolgsquoten verfügen. Lassen Sie sich dies am besten an Hand von Behandlungsergebnissen zeigen oder im besten Falle im direkten Gespräch mit bereits behandelten Patienten.